Amtsgericht Mainz stellt Vermögen des Unternehmens unter Schutz – Dipl.-Kfm. Frank Mößle als Verwalter bestellt.
Das Amtsgericht Mainz hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GIZA Sicherheit und Logistik GmbH, mit Sitz in der Rheinstr. 101, 55116 Mainz, eine entscheidende Maßnahme getroffen: Am 16. Januar 2025 wurde um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Diese Maßnahme soll das Vermögen der GIZA Sicherheit und Logistik GmbH vor nachteiligen Veränderungen schützen und den weiteren Verlauf des Verfahrens strukturieren.
Die GIZA Sicherheit und Logistik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 49890 und vertreten durch Geschäftsführer Dennis Fyolek, Jossef-Höhn-Str. 8, 13053 Berlin, hatte angesichts finanzieller Schwierigkeiten ein Insolvenzantragsverfahren angestrebt. Die nun getroffene Anordnung bedeutet, dass das Unternehmen keine eigenständigen Verfügungen mehr treffen kann. Solche sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Frank Mößle bestellt. Der erfahrene Verwalter, ansässig in der Schillerstraße 24, 55116 Mainz, wird die Aufgabe übernehmen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu bewerten. Mößle ist über die Telefonnummer 06131/217099-0 sowie per E-Mail unter mainz@pluta.net erreichbar.
Aufforderung an Schuldner der Antragsgegnerin
Die Schuldner der GIZA Sicherheit und Logistik GmbH wurden vom Amtsgericht ausdrücklich dazu aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen an die Schuldnerin nur noch unter Berücksichtigung der neuen Regelung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Die strikte Einhaltung dieser Vorgabe soll gewährleisten, dass keine weiteren Vermögensverluste eintreten und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
Rechtsmittel gegen den Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Mainz kann sowohl von der Antragsgegnerin als auch von Gläubigern angefochten werden. Innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen kann eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses. Bei öffentlicher Bekanntmachung startet die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie soll idealerweise begründet werden und kann schriftlich oder zu Protokoll eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass sie fristgerecht beim Amtsgericht Mainz eingeht.
Datenschutz und Einsicht
Betroffene können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz einsehen. Zudem weist das Gericht auf die Datenschutzregelungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hin, die auf der Website des Amtsgerichts unter www.agmz.justiz.rlp.de abrufbar sind. Auf Wunsch kann diese Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 280 IN 201/24. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es gelingt, die GIZA Sicherheit und Logistik GmbH zu stabilisieren oder ob eine Abwicklung des Unternehmens unvermeidbar ist. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bietet jedoch einen strukturierten Rahmen, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.