Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Banken dürfen nicht länger stillschweigend die Zustimmung ihrer Kund:innen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder zu Preiserhöhungen annehmen. Dieses wegweisende Urteil setzt den unzulässigen Klauseln der Postbank und anderer Institute Grenzen. Doch was bedeutet das für Verbraucher:innen, deren Konten im Streitfall gekündigt werden könnten?
Die Kernaussagen des BGH-Urteils
- Zustimmungsklauseln unwirksam: Klauseln in den AGB der Postbank, die Änderungen und Preiserhöhungen als automatisch akzeptiert werten, wenn Kund:innen nicht aktiv widersprechen, wurden für rechtswidrig erklärt.
- Keine Benachteiligung von Kund:innen: Der BGH stellte klar, dass Verbraucher:innen durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt werden, da Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig sind.
- Folgen für Preiserhöhungen: Bereits gezahlte Gebühren, die auf Grundlage dieser unwirksamen Klauseln erhoben wurden, können unter Beachtung der Verjährungsfristen zurückgefordert werden.
Hintergrund: Der Fall der Postbank
Viele Banken, darunter auch die Postbank, führten in den letzten Jahren Preiserhöhungen ein oder änderten Vertragsbedingungen. Dabei nutzten sie Klauseln, die die Zustimmung der Kund:innen „fingierten“ – das heißt, wenn kein Widerspruch erfolgte, galten die Änderungen automatisch als akzeptiert. Verbraucherschützer:innen, allen voran der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisierten diese Praxis scharf und reichten Klage ein.
Der BGH gab den Verbraucherschützer:innen bereits 2021 Recht: Änderungen, die derart offen und einseitig formuliert sind, dass Banken Verträge im Alleingang anpassen können, seien unzulässig. Auch wenn Banken prinzipiell Anpassungen ihrer Bedingungen vornehmen dürfen, müssen diese klar, nachvollziehbar und mit ausdrücklicher Zustimmung der Kund:innen erfolgen.
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf Verbraucher:innen?
Das Urteil stärkt die Rechte von Bankkund:innen. Es bedeutet, dass Banken ihre AGB nicht mehr ohne Zustimmung ändern können. Doch was passiert, wenn Verbraucher:innen die neuen Bedingungen nicht akzeptieren? Viele Banken drohen in solchen Fällen mit der Kündigung des Girokontos.
Dürfen Banken kündigen?
- Grundsätzlich ja: Banken dürfen Girokonten in der Regel ordentlich kündigen, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten eingehalten wird.
- Besonderheiten bei Sparkassen: Sparkassen benötigen für eine Kündigung einen sachlichen Grund. Ob die Verweigerung der Zustimmung zu AGB-Änderungen als solcher Grund gilt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
- Genossenschaftsbanken: Kund:innen, die Mitglied in einer Genossenschaft sind, könnten besser geschützt sein. Ihre Mitgliedschaft kann den Anspruch auf ein Girokonto sichern, es sei denn, auch die Mitgliedschaft selbst wird gekündigt.
Was können Sie tun, wenn Ihre Bank kündigt?
Sollte Ihre Bank eine Kündigung androhen oder bereits ausgesprochen haben, stehen Ihnen mehrere Optionen offen:
- Rechtliche Schritte einleiten:
- Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten, um Ihre Chancen und Risiken zu bewerten.
- Alternativ können Sie den Ombudsmann der Banken kontaktieren, der in vielen Fällen eine kostenlose Schlichtung anbietet.
- Anbieterwechsel:
- Wechseln Sie zu einem anderen Kreditinstitut, das bessere Konditionen bietet. Viele Banken werben mit Gratiskonten oder günstigen Gebühren.
- Nutzen Sie Vergleichsportale wie die Stiftung Warentest, um ein passendes Konto zu finden.
- Einigung mit Ihrer Bank:
- Kontaktieren Sie Ihre Bank und versuchen Sie, die Kündigung abzuwenden. In den meisten Fällen wird die Bank jedoch auf einer Zustimmung zu den neuen AGB bestehen.
Praktische Tipps bei Kontokündigungen
Wenn Ihr Konto gekündigt wird, sollten Sie rechtzeitig handeln, um finanzielle Nachteile zu vermeiden:
- Informieren Sie Vertragspartner: Melden Sie Ihrer Bank, Ihrem Arbeitgeber oder Vertragspartnern wie Stromanbietern schnellstmöglich Ihre neue Kontoverbindung.
- Überprüfen Sie Kartenzahlungen: Achten Sie darauf, dass keine offenen Beträge auf Ihrem Konto verbleiben, die nach der Kündigung nicht mehr eingezogen werden können.
Rückerstattungen: Ihr Anspruch auf Geld von der Bank
Falls Sie aufgrund der unwirksamen Klauseln zu hohe Gebühren gezahlt haben, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Dabei gelten jedoch gesetzliche Verjährungsfristen – handeln Sie also rechtzeitig.
Fazit: Verbraucherrechte gestärkt
Mit dem Urteil des BGH sind Verbraucher:innen nun besser vor einseitigen Vertragsänderungen und Preiserhöhungen durch Banken geschützt. Dennoch bleibt die Frage offen, wie weit Banken bei Kündigungen gehen dürfen, wenn Kund:innen neue AGB verweigern. Klar ist: Informieren Sie sich rechtzeitig und nutzen Sie Ihre Rechte, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.