Aktenzeichen: 502 IN 10/25
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 16. Januar 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SF-Bau Xanten GmbH einschneidende Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7452 eingetragen ist und seinen Sitz in der Georg-Bleibtreu-Str. 10, 46509 Xanten hat, wird gesetzlich durch seinen Geschäftsführer Patrick Gerstner vertreten.
Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des weiteren Verfahrens vorzubereiten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, mit Kanzleisitz in der Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf, bestellt. Herr Kreplin übernimmt ab sofort die Verantwortung für die finanzielle Überwachung und Verwaltung der SF-Bau Xanten GmbH.
Anordnung und Maßnahmen im Detail
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Düsseldorf folgende Anordnungen getroffen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Geschäftsführung der SF-Bau Xanten GmbH darf ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft treffen. Diese Regelung dient dazu, die vorhandenen Vermögenswerte vor unüberlegten oder nachteiligen Entscheidungen zu schützen. - Zahlungsverbote für Drittschuldner:
Den Schuldnern der SF-Bau Xanten GmbH – also Geschäftspartnern und Kunden, die offene Beträge schulden – ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen dürfen diese Gelder nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter überwiesen werden. - Einzug von Bankguthaben und Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, die Bankguthaben der Schuldnerin sowie alle offenen Forderungen einzuziehen. Alle eingehenden Gelder sind ausschließlich an ihn zu leisten, um eine transparente Abwicklung sicherzustellen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die wirtschaftliche Situation der SF-Bau Xanten GmbH umfassend zu prüfen und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dabei auch die Frage klären, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Abwicklung unvermeidlich wird.
Ausblick für Gläubiger und Mitarbeiter
Die Mitarbeiter der SF-Bau Xanten GmbH sowie die Gläubiger des Unternehmens stehen in den kommenden Wochen vor einer ungewissen Zukunft. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist jedoch ein wichtiger Schritt getan, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Arbeitsplätze, soweit möglich, zu sichern.
Weitere Informationen
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden. Gläubiger, Geschäftspartner und andere Interessierte werden aufgefordert, sich eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen, um die weitere Abwicklung des Verfahrens zu begleiten.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren markiert den Beginn eines Prozesses, der über die Zukunft der SF-Bau Xanten GmbH entscheiden wird. Ob eine Sanierung gelingt oder das Unternehmen abgewickelt werden muss, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.