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Insolvenzverfahren der Kraft Solar GmbH eröffnet – Was betroffene Verbraucher jetzt wissen müssen

Tumisu (CC0), Pixabay

Die Kraft Solar GmbH, ansässig in Darmstadt, befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 17. Januar 2025 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bidjan Payandeh von der Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. bestellt.

Diese Entscheidung bedeutet, dass die Kraft Solar GmbH keine finanziellen Verfügungen mehr ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters tätigen darf. Zudem wurden Banken, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt dazu verpflichtet, dem Insolvenzverwalter sämtliche relevanten Auskünfte zu gewähren. Schuldner des Unternehmens dürfen keine Zahlungen mehr direkt an Kraft Solar leisten, sondern müssen sich an den Insolvenzverwalter halten.

Für betroffene Kunden stellt sich nun die Frage: Was passiert mit offenen Aufträgen, bereits gezahlten Anzahlungen oder noch nicht gelieferten Solaranlagen? Wir haben dazu Rechtsanwalt Maurice Högel von verbraucherschutz-solar.de um eine Einschätzung gebeten.
Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel (Verbraucherschutz-Solar.de)

Frage: Herr Högel, das Amtsgericht Darmstadt hat das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Kraft Solar GmbH eingeleitet. Was bedeutet das konkret für Verbraucher, die bereits Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen haben?

Maurice Högel: Zunächst einmal bedeutet es, dass Kraft Solar derzeit nur noch eingeschränkt geschäftsfähig ist. Alle finanziellen Transaktionen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das kann bedeuten, dass laufende Aufträge nicht mehr oder nur noch verzögert ausgeführt werden. Wer eine Solaranlage bestellt, aber noch nicht erhalten hat, sollte jetzt besonders aufmerksam sein.

Frage: Was sollten betroffene Kunden als Erstes tun?

Högel: Kunden, die bereits eine Anzahlung geleistet haben, sollten sich umgehend schriftlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden und ihre Forderungen anmelden. Zudem ist es ratsam, zu prüfen, ob eine Rückbuchung der Zahlung noch möglich ist – zum Beispiel bei Kreditkartenzahlungen oder Lastschriften. Wer noch offene Rechnungen bei Kraft Solar hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, bevor nicht geklärt ist, ob die Leistung erbracht wird.

Frage: Welche Chancen haben betroffene Kunden, ihr Geld zurückzubekommen?

Högel: Leider sind die Aussichten oft nicht besonders gut, da Insolvenzverfahren in vielen Fällen dazu führen, dass Kunden nur noch einen Bruchteil ihres Geldes wiedersehen. In der Regel werden zunächst größere Gläubiger wie Banken oder Lieferanten bedient. Verbraucher sollten sich darauf einstellen, dass sie ihr Geld nur im Rahmen der Insolvenzmasse und einer möglichen Verteilungsquote zurückerhalten.

Frage: Gibt es rechtliche Schritte, die Kunden jetzt einleiten können?

Högel: Wer sich rechtlich absichern möchte, sollte einen Fachanwalt für Insolvenzrecht kontaktieren. In manchen Fällen könnte eine Schadensersatzforderung gegen die Geschäftsführer geprüft werden – etwa wenn nachweislich trotz drohender Zahlungsunfähigkeit noch Aufträge angenommen wurden. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte klären, ob sie Insolvenzfälle abdeckt.

Frage: Gibt es Möglichkeiten, sich in Zukunft besser vor solchen Insolvenzen zu schützen?

Högel: Ja, es gibt einige Vorsichtsmaßnahmen, die Verbraucher treffen können:

Keine hohen Anzahlungen leisten: Wer eine Solaranlage kauft, sollte möglichst nur geringe Anzahlungen oder Zahlung per Raten vereinbaren.
Firmencheck durchführen: Überprüfen, ob ein Unternehmen wirtschaftlich stabil ist – zum Beispiel über Bewertungsplattformen oder Firmenregister.
Sichere Zahlungsmethoden nutzen: Bei Kreditkartenzahlung oder PayPal gibt es oft bessere Chancen auf Rückbuchungen.
Kundenbewertungen lesen: Warnsignale wie häufige Lieferverzögerungen oder schlechte Bewertungen sollten ernst genommen werden.

Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Haben Sie noch einen letzten Rat für betroffene Verbraucher?

Högel: Ruhe bewahren, aber schnell handeln. Wer betroffen ist, sollte seine Forderungen jetzt aktiv anmelden und prüfen, ob noch rechtliche Möglichkeiten bestehen, sein Geld zurückzubekommen. Gleichzeitig sollte man überlegen, ob ein anderer Anbieter die gewünschte Solaranlage liefern kann, um nicht zu lange auf eine Energielösung zu warten.
Fazit: Schnelles Handeln gefragt

Das Insolvenzverfahren der Kraft Solar GmbH ist für viele Kunden eine unangenehme Überraschung. Wer bereits bezahlt hat, sollte sofort Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen und alle relevanten Dokumente sichern. Rückbuchungen prüfen, offene Forderungen anmelden und keine weiteren Zahlungen leisten, bis Klarheit über den weiteren Verlauf besteht.

Verbraucher, die sich absichern wollen, können sich an Verbraucherschutzorganisationen oder Fachanwälte für Insolvenzrecht wenden. Wir bleiben dran und berichten weiter über die Entwicklungen in diesem Verfahren.

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