Dark Mode Light Mode

Automobil-Outlet Mainfranken: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 6/25

Das Amtsgericht Würzburg hat am 17. Januar 2025 um 08:00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Automobil-Outlet Mainfranken Kube & Josephi GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in der Wachtelberg 7, 97273 Kürnach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 7747 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jens Josephi vertreten.

Die Automobil-Outlet Mainfranken Kube & Josephi GmbH, ein Unternehmen, das sich auf den Handel mit Fahrzeugen spezialisiert hat, sieht sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll das Vermögen des Unternehmens sichern und eine fundierte Grundlage für die weitere Verfahrensabwicklung schaffen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz bestellt, dessen Kanzlei sich in der Ludwigstraße 23b, 97070 Würzburg befindet. Herr Dr. Schwartz ist telefonisch unter +49 (931) 27898850 oder per Fax unter +49 (931) 2789885-2000 erreichbar.

Dr. Schwartz übernimmt die Verantwortung, die finanzielle Situation des Unternehmens zu prüfen, bestehende Werte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die Geschäftsführung der Automobil-Outlet Mainfranken Kube & Josephi GmbH darf keine Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft vornehmen, ohne die ausdrückliche Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Regelung schützt die verbliebenen Vermögenswerte vor unkontrollierten oder nachteiligen Transaktionen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsanweisungen für Drittschuldner:
    Kunden, Geschäftspartner und Schuldner der Automobil-Outlet Mainfranken GmbH dürfen Zahlungen nicht mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Stattdessen sind alle offenen Forderungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einziehung von Außenständen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, sämtliche Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
  4. Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen werden vorübergehend ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ebenfalls vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO).

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat das Ziel, die finanzielle Lage der Automobil-Outlet Mainfranken GmbH umfassend zu analysieren. Dabei wird festgestellt, ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um ein Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen. Zudem wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation notwendig wird.

Die Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens wird in den kommenden Wochen getroffen. Die Interessen der Gläubiger stehen dabei im Mittelpunkt der Überlegungen. Auch für die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten des Unternehmens ist die aktuelle Lage von besonderer Bedeutung, da sie eng mit dem Fortbestand der Gesellschaft verknüpft ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Antragstellerin sowie betroffene Parteien eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Würzburg eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder der Zustellung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Hinweise für Gläubiger und Beteiligte

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg eingesehen werden. Gläubiger, Kunden und Geschäftspartner werden gebeten, alle Zahlungen und rechtlichen Vorgänge ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft der Automobil-Outlet Mainfranken GmbH zu klären. Ob das Unternehmen durch eine Sanierung gerettet werden kann oder ob eine Liquidation unvermeidlich ist, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht
17.01.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Zusätzliche Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter der HIBIKE GmbH

Next Post

Kraft Solar GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet