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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Hilgefort GmbH: Gericht sichert Vermögenswerte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Vechta hat am 16. Januar 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hilgefort GmbH Anlagenkomponenten und Apparatebau, mit Sitz in der Industriestraße 2, 49413 Dinklage, eine entscheidende Maßnahme zur Vermögenssicherung angeordnet. Das Unternehmen, das auf den Bau von Anlagenkomponenten und Apparaten spezialisiert ist, wird von Geschäftsführer Ulrich Hilgefort, wohnhaft in der Maximilianstraße 2, 49413 Dinklage, vertreten und ist im Handelsregister Oldenburg unter der Nummer HRB 110228 eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme, Mühlenstraße 49, 49377 Vechta, bestellt. Berend Böhme übernimmt damit die Verantwortung, das Vermögen der Hilgefort GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Rechtsanwalt Böhme ist telefonisch unter 04441/92645-0, per Fax unter 04441/92645-1 oder per E-Mail an vechta@bo-oelb.de erreichbar.

Mit der Anordnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Hilgefort GmbH über ihr Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Geschäftsführer und Unternehmensleitung dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters handeln, um sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse geschützt bleibt und Gläubigerinteressen gewahrt werden.

Wichtige Anordnungen und Maßnahmen

  1. Verfügungsbeschränkungen:
    Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Geschäftspartner und Schuldner der Hilgefort GmbH, die Zahlungen an das Unternehmen zu leisten haben, wurden angewiesen, ihre Verpflichtungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erfüllen.
  3. Einziehung und Verwaltung von Vermögenswerten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Hilgefort GmbH einzuziehen und eingehende Gelder auf einem Sonderkonto zu verwalten.
  4. Zwangsvollstreckungen:
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – werden vorläufig untersagt oder ausgesetzt, um die Insolvenzmasse zu schützen.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Hilgefort GmbH zu sichern und die finanzielle Lage des Unternehmens genau zu prüfen. Dabei wird der vorläufige Insolvenzverwalter bewerten, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen liquidiert werden muss.

Durch diese Maßnahmen sollen die Rechte der Gläubiger gewahrt und das Verfahren geordnet vorbereitet werden. Die Geschäftsführung und alle beteiligten Partner des Unternehmens sind verpflichtet, mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten und sämtliche relevanten Unterlagen offenzulegen.

Rechtsmittel und Einsicht

Der Beschluss des Gerichts kann durch die Hilgefort GmbH oder Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Vechta eingereicht werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung, Verkündung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Vechta einsehen.

Amtsgericht Vechta, 16. Januar 2025

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