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Vorläufige Insolvenzverwaltung für GfHB UG: Gericht ordnet Vermögenssicherung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Dortmund hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der GfHB UG (haftungsbeschränkt) wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Sölder Straße 34, 44289 Dortmund, wird von Geschäftsführer Jörg Krasmik, wohnhaft in Schwerte, vertreten.

Am 16. Januar 2025 bestellte das Gericht Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, mit Kanzleisitz in der Landgrafenstraße 2a, 44139 Dortmund, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Ziel dieser Entscheidung ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Gläubigerinteressen bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schützen.

Einschränkungen und Befugnisse

Die Anordnung des Gerichts bringt bedeutende Einschränkungen für die GfHB UG mit sich:

  • Verfügungsbeschränkung:
    Die Geschäftsführung der GfHB UG darf ab sofort keine Verfügungen über das Unternehmensvermögen mehr ohne die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vornehmen. Dies soll sicherstellen, dass keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen erfolgen und das Vermögen der Gesellschaft vollständig erhalten bleibt.
  • Zahlungsstopp für Drittschuldner:
    Geschäftspartner und Schuldner der GfHB UG wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen müssen alle finanziellen Transaktionen über die vorläufige Insolvenzverwalterin abgewickelt werden.
  • Einziehung von Vermögenswerten:
    Dr. Sabine Aldermann ist ermächtigt, Bankguthaben der GfHB UG einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung der eingehenden Gelder einzurichten. Diese Maßnahme dient der ordnungsgemäßen Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse.

Was bedeutet das für die GfHB UG?

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt im Insolvenzverfahren. Sie ermöglicht eine eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und legt den Grundstein für eine mögliche Sanierung oder, falls erforderlich, eine geordnete Abwicklung.

Geschäftspartner, Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, die Anordnungen des Gerichts zu beachten, um den Prozess nicht zu behindern. Die Rolle der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist dabei zentral, da sie die Verantwortung für die Sicherung und Verwaltung des Unternehmensvermögens übernimmt.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund eingesehen werden. Die GfHB UG sowie Gläubiger haben das Recht, die Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anzufechten. Diese muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Dortmund eingereicht werden.

Die Anordnung stellt sicher, dass der Insolvenzprozess rechtlich abgesichert ist und alle Beteiligten die Möglichkeit haben, ihre Interessen zu wahren.

259 IN 6/25

Amtsgericht Dortmund, 16. Januar 2025

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