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Insolvenzverfahren über die Flex-Infra.Team GmbH: Vorläufige Verwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die finanzielle Zukunft der Flex-Infra.Team GmbH, einer im Bereich der Kabel-, Glasfaser- und Rohrverlegung sowie des Straßentiefbaus tätigen Firma, steht auf dem Prüfstand. Das Amtsgericht Kleve hat am 16. Januar 2025 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet.

Die Flex-Infra.Team GmbH, mit Sitz in der Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 16448 eingetragen. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Delil Yildirim, wohnhaft in Emmerich am Rhein, und Romalet Kilinkaridis, wohnhaft in Duisburg, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke bestellt, der seine Kanzlei am Vinckeufer 3, 47119 Duisburg, führt. Dr. Henneke übernimmt mit dieser Bestellung die Verantwortung, das Vermögen der Flex-Infra.Team GmbH zu sichern, bevor über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies soll sicherstellen, dass die Insolvenzmasse geschützt und keine Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen werden.

Anweisungen an Drittschuldner und Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Die Entscheidung des Gerichts enthält auch Anordnungen für die Geschäftspartner und Schuldner der Flex-Infra.Team GmbH:

  • Drittschuldnern, die Forderungen gegenüber der Flex-Infra.Team GmbH begleichen müssen, wird verboten, direkt an das Unternehmen zu zahlen. Stattdessen müssen alle Zahlungen über den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
  • Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben des Unternehmens einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten, um eingehende Gelder ordnungsgemäß zu verwalten.

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen – untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Bedeutung der Maßnahmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um das Vermögen der Flex-Infra.Team GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Gleichzeitig dient diese Phase dazu, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens detailliert zu prüfen und festzustellen, ob eine Sanierung oder Abwicklung möglich ist.

Die Schuldnerin und ihre Geschäftspartner werden aufgefordert, die gerichtlichen Anordnungen strikt zu beachten, um den geordneten Ablauf des Verfahrens nicht zu gefährden.

Rechtsmittel und Einsicht

Die Schuldnerin hat die Möglichkeit, die Entscheidung durch eine sofortige Beschwerde anzufechten. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Kleve eingereicht werden.

Interessierte Parteien und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve einsehen.

Amtsgericht Kleve, 16. Januar 2025

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