Die finanzielle Lage der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, ansässig in der Albert-Bote-Straße 8, 28197 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen dazu veranlasst, am 16. Januar 2025 die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens anzuordnen. Die Gesellschaft, die durch ihren Geschäftsführer Andreas Timmermann, wohnhaft in Syke, vertreten wird, ist unter der Handelsregister-Nummer HRB 31690 beim Amtsgericht Bremen eingetragen.
Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH erheblich eingeschränkt. Alle Verfügungen des Unternehmens über Vermögenswerte bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Michael Rhode aus Bremen bestellt. Herr Rhode ist unter der Adresse Herrlichkeit 2, 28199 Bremen, telefonisch unter 0421 / 34 85 212/213 und per Fax unter 0421 / 34 10 78 erreichbar. Weitere Informationen zu seiner Kanzlei sind auf der Webseite www.rhode.de abrufbar.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Die Schuldner der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, also Personen oder Institutionen, die Zahlungen an das Unternehmen zu leisten haben, wurden durch den gerichtlichen Beschluss angewiesen, ihre Verpflichtungen nur noch unter Beachtung der Anordnung zu erfüllen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies bedeutet, dass Zahlungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden dürfen, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
Rechtsmittel und Einsicht
Die Entscheidung des Gerichts kann durch die Antragstellerin selbst oder durch Gläubiger angefochten werden, die das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen möchten. Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremen eingereicht werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Zustellung, die Verkündung der Entscheidung oder – im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie soll zudem begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Blick nach vorne: Prüfung der nächsten Schritte
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung wird sichergestellt, dass das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH geschützt bleibt, während das Gericht prüft, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Diese Phase ist entscheidend, um Klarheit über die finanzielle Zukunft des Unternehmens und die mögliche Befriedigung der Gläubigeransprüche zu schaffen.
Amtsgericht Bremen, 16. Januar 2025