Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat am 15. Januar 2025 um 10:00 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der R & K Dienstbekleidung Ripper & Karrlein OHG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Firma, mit Sitz in der Erfurter Straße 11, 36251 Bad Hersfeld, wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern Delbirin Demir und Jonas Mathiesen vertreten.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde zum Schutz der Vermögenswerte der Antragstellerin eingerichtet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen des Vermögens zu verhindern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Mit der Entscheidung des Gerichts wurde Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth von der Römermann Insolvenzverwalter RA.-Gesellschaft mbH in Kassel als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel. Er ist telefonisch unter 0561/2207644-0 sowie per Fax unter 0561/2207644-9 erreichbar.
Ab sofort sind Verfügungen der R & K Dienstbekleidung OHG über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Anordnung erstreckt sich insbesondere auf Bankguthaben, Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Aufforderung an Schuldner der Antragstellerin
Die Schuldner der Antragstellerin – also Personen oder Unternehmen, die der R & K Dienstbekleidung OHG Zahlungen schulden – sind aufgefordert, künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen direkt an die Antragstellerin sind ab sofort unzulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Mario Nawroth hat die Aufgabe, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und den Zustand der finanziellen Lage zu analysieren. Dazu gehört:
- Die Überwachung aller wirtschaftlichen Vorgänge der OHG.
- Die Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte.
- Die Prüfung, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Darüber hinaus ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie Forderungen der Antragstellerin einzuziehen. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die finanzielle Situation umfassend zu klären.
Rechte und Möglichkeiten der Beteiligten
Die Antragstellerin sowie die Gläubiger können gegen diese Entscheidung des Gerichts sofortige Beschwerde einlegen. Hierzu steht eine Notfrist von zwei Wochen zur Verfügung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld, einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bildet die Grundlage für eine umfassende Analyse der finanziellen Situation der R & K Dienstbekleidung OHG. Auf Basis der Erkenntnisse wird entschieden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder eine alternative Lösung gefunden werden kann.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bad Hersfeld eingesehen werden.