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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Vincador Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Detmold hat am 15. Januar 2025 um 16:25 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Vincador Holding GmbH, Gewerbestraße 11, 33818 Leopoldshöhe, wichtige Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 11201 eingetragene Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Jörg Lanwermann und Markus Hoffmann vertreten.

Geschäftszweig der Vincador Holding GmbH

Die Vincador Holding GmbH ist auf die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie die Leitung einer Unternehmensgruppe spezialisiert. Mit der gerichtlichen Anordnung sollen die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert und einer geordneten Verfahrensführung zugeführt werden.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold, bestellt. Damit geht die Befugnis, über das Vermögen der Vincador Holding GmbH zu verfügen, mit sofortiger Wirkung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt:

  1. Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
  2. eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Sonderkonto einzurichten, um die Vermögenswerte für das Verfahren zu sichern.

Anweisungen für Drittschuldner

Den Schuldnern der Vincador Holding GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind stattdessen verpflichtet, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen dienen dazu, eine unkontrollierte Vermögensverschiebung zu verhindern und die Insolvenzmasse zu sichern. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Ansprüche der Gläubiger zu prüfen und eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte im weiteren Verfahren zu gewährleisten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold eingesehen werden.

Amtsgericht Detmold, 15. Januar 2025

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