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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die moto2go GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 386/24

Am 14. Januar 2025 um 13:47 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der moto2go GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86182, hat ihren Sitz in der Hamburger Schloßstraße 7, 21079 Hamburg und wird durch ihren Geschäftsführer Peter Kurth Kaufmann vertreten.

Geschäftszweck der moto2go GmbH

Die moto2go GmbH ist spezialisiert auf:

  • Gewerbliche Zimmervermietung,
  • Vermietung und Vermittlung von Kfz-Anhängern,
  • Transport von Motorrädern sowie weitere verwandte Dienstleistungen.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Amtsgericht Hamburg hat gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens und der Gläubigerrechte angeordnet:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg, bestellt.

    • Kontaktinformationen:
      • Adresse: Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg
      • Telefon/Fax: nicht angegeben
  2. Einschränkung der Verfügungsmacht:
    • Verfügungen der moto2go GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen und Kontrolle der Finanzen:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
    • Den Schuldnern der moto2go GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen sie Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden eingestellt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  5. Überwachung und Prüfung:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, die Insolvenzmasse zu sichern und die wirtschaftliche Situation der moto2go GmbH zu prüfen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Einreichung: Die Beschwerde kann schriftlich beim Amtsgericht Hamburg, Insolvenzgericht, eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.

Hintergrund und Bedeutung

Die moto2go GmbH steht vor finanziellen Schwierigkeiten, die eine vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlich gemacht haben. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, nachteilige Veränderungen zu verhindern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.

Durch die Bestellung von Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius wurde ein erfahrener Insolvenzverwalter eingesetzt, der nun die Kontrolle über die finanziellen Angelegenheiten der moto2go GmbH übernimmt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögensverhältnisse zu prüfen und sicherzustellen, dass die Gläubigeransprüche gewahrt bleiben.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob es Möglichkeiten zur Sanierung oder Restrukturierung gibt. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet dies, dass Forderungen und Zahlungen ausschließlich über den vorläufigen Insolvenzverwalter abzuwickeln sind.

Die Zukunft der moto2go GmbH hängt maßgeblich von den Ergebnissen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab. Das Insolvenzverfahren bietet jedoch die Möglichkeit, das Unternehmen zu stabilisieren oder eine geordnete Abwicklung im Sinne der Gläubiger durchzuführen.

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