Aktenzeichen: 16 IN 106/24
Das Amtsgericht Tübingen hat am 4. Dezember 2024 beschlossen, den Antrag der techit, Technologie Consulting und Betreuung GmbH, mit Sitz Gäuallee 4-6, 72202 Nagold, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.
Hintergrund des Beschlusses
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse erfolgt, wenn das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dies bedeutet, dass weder die Verfahrenskosten noch die Ansprüche der Gläubiger in einem geregelten Insolvenzverfahren beglichen werden können.
Verfahrensdetails
- Betroffene Gesellschaft:
- Name: techit, Technologie Consulting und Betreuung GmbH
- Geschäftsadresse: Gäuallee 4-6, 72202 Nagold
- Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 244025
- Vertretung: Geschäftsführerin Lea Kelbsch
- Entscheidung des Gerichts:
- Der Insolvenzantrag wurde gemäß § 26 Abs. 1 InsO (Abweisung mangels Masse) abgelehnt, da die Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Auswirkungen der Abweisung
- Rechtsfolgen für die Schuldnerin:
- Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die techit GmbH formal als Gesellschaft bestehen, jedoch ohne wirtschaftliche Handlungsfähigkeit.
- Die Geschäftsführerin bleibt weiterhin verantwortlich für die Abwicklung der Gesellschaft. Es kann jedoch zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister kommen, sofern keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
- Rechtsfolgen für Gläubiger:
- Gläubiger haben keinen Zugang zu einem geregelten Insolvenzverfahren, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
- Sie müssen individuell versuchen, ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung oder anderer rechtlicher Schritte durchzusetzen. Aufgrund der mangelhaften Vermögenslage der Schuldnerin bestehen jedoch geringe Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung.
- Haftungsfragen:
- Gläubiger können unter Umständen prüfen, ob Ansprüche gegen die Geschäftsführerin geltend gemacht werden können, beispielsweise bei Pflichtverletzungen oder Verstößen gegen insolvenzrechtliche Pflichten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen.
- Einreichungsstelle: Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen.
- Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder mit der Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Maßgeblich ist das frühere Ereignis.
Form der Beschwerde:
- Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
- Sie muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen und erklären, dass und in welchem Umfang Beschwerde eingelegt wird.
Fazit und Ausblick
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse zeigt, dass die wirtschaftliche Lage der techit GmbH äußerst kritisch ist. Ohne ausreichende Vermögenswerte ist eine geordnete Insolvenzabwicklung nicht möglich.
Für Gläubiger bedeutet dies, dass eine Rückzahlung von Forderungen unwahrscheinlich ist. Sie sollten prüfen, ob andere rechtliche Schritte – etwa die persönliche Haftung der Geschäftsführerin – in Betracht kommen.
Für die Geschäftsführung steht nun die Verantwortung, die Abwicklung der Gesellschaft außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzuführen, sofern keine neuen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Eine Löschung der Gesellschaft im Handelsregister könnte die nächste Konsequenz sein, sofern keine weiteren Maßnahmen erfolgen.