Aktenzeichen: 36n IN 4913/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NEELOU Projekt Management GmbH, mit Sitz in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 8, 10787 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14. Januar 2025 die mit Beschluss vom 26. August 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Schuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer Nader Korayeim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 209555 eingetragen.
Erledigung der Hauptsache
Grundlage für diese Entscheidung ist die Erklärung der antragstellenden Gläubigerin, die am 10. Januar 2025 die Hauptsache für erledigt erklärt hat. Diese Erklärung beendet faktisch das Verfahren und macht die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) gegenstandslos.
Die Sicherungsmaßnahmen, die seit dem 26. August 2024 in Kraft waren, dienten dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur endgültigen Klärung der Insolvenzsituation. Mit der nun erfolgten Erledigungserklärung und der anschließenden Aufhebung der Maßnahmen hat sich die Ausgangslage geändert, sodass das Gericht keine weiteren Maßnahmen für erforderlich hält.
Bedeutung der Entscheidung
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass die NEELOU Projekt Management GmbH wieder frei über ihr Vermögen verfügen kann. Gleichzeitig wird das Insolvenzverfahren nicht weitergeführt, da die antragstellende Gläubigerin die Durchführung des Verfahrens nicht mehr für notwendig erachtet. Der genaue Grund für die Erledigungserklärung wurde nicht bekannt gegeben, könnte aber auf eine Einigung zwischen der Gläubigerin und der Schuldnerin oder die Begleichung der Forderung hindeuten.
Ausblick
Mit dieser Entscheidung endet ein wichtiges Kapitel für die NEELOU Projekt Management GmbH. Das Unternehmen hat nun die Gelegenheit, sich auf den operativen Geschäftsbetrieb zu konzentrieren, sofern die finanziellen Herausforderungen überwunden wurden. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet auf eine potenzielle Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse hin.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit der Entscheidung vom 14. Januar 2025 die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der NEELOU Projekt Management GmbH geschaffen. Ob das Unternehmen diese Chance nutzen kann, bleibt abzuwarten.