Es war einmal in einem weit entfernten Supermarkt-Regal, da wollte Aldi seinen Kunden ein Stückchen Orient für 3,79 Euro pro 100 Gramm verkaufen. Doch jetzt macht das Landgericht Köln den Märchen aus Schokolade ein Ende: Die sogenannte „Dubai-Schokolade“ darf nicht mehr verkauft werden. Der Grund? Diese Schokolade hat ungefähr so viel mit Dubai zu tun wie eine Tiefkühlpizza mit Italien.
Von Dubai? Nein, von der Türkei!
Der Stein des Anstoßes: Die bei Aldi angebotene „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ wird nicht etwa in den glitzernden Wolkenkratzern Dubais handgemacht, sondern in der Türkei produziert. Das stört Andreas Wilmers, Importeur von echter, originaler Dubai-Schokolade der Marke Fex. Wilmers findet: „Das ist Etikettenschwindel!“. Und das Landgericht Köln gibt ihm recht – zumindest vorläufig.
Das Urteil betrifft nicht nur Aldi, sondern könnte auch Lidl und Lindt ins Schwitzen bringen. Auch diese Unternehmen verkaufen unter der verführerischen Bezeichnung „Dubai-Schokolade“. Dabei argumentieren die Händler, dass „Dubai“ hier einfach nur eine Gattungsbezeichnung sei – ähnlich wie „Wiener Würstchen“ (die ja auch nicht alle aus Wien kommen). Doch die Kölner Richter sahen das anders: Wenn Dubai draufsteht, sollte auch Dubai drin sein.
Luxus für 20 Euro – oder eben günstiger
Der Hype um die „Dubai-Schokolade“ hat Influencer und Naschkatzen längst in seinen Bann gezogen. Die edlen Tafeln mit Pistaziencreme, Sesampaste und knusprigen Kadayif-Teigfäden (eine Art orientalische Nudeln) sind in den sozialen Medien heiß begehrt. Die echten Tafeln aus Dubai kosten oft 20 Euro oder mehr – ein kleines Vermögen für ein bisschen Schokolade. Da wirkte die günstige Variante von Aldi fast wie ein Schnäppchen für alle, die sich ein wenig Luxus für wenig Geld gönnen wollten.
Doch Wilmers sah sich gezwungen, einzugreifen. „Die Verbraucher denken, sie kaufen ein Stück Dubai – und bekommen stattdessen ein Stück Türkei“, erklärte er. Nach einer erfolglosen Abmahnung im Dezember 2024 brachte er den Fall vor Gericht.
Nicht der erste Schoko-Streit aus 1001 Nacht
Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass die Schoko-Welt über „Dubai“ in Aufruhr gerät. Bereits in anderen Fällen hatte das Landgericht Köln entschieden, dass „Dubai-Schokolade“ nicht Dubai heißen darf, wenn sie nicht wirklich aus Dubai kommt. Unternehmen wie Medi First GmbH („Miskets Dubai Chocolate“) und KC Trading UG („The taste of Dubai“) mussten sich ebenfalls geschlagen geben.
Ein besonders skurriles Detail: Geklagt hatte damals sogar eine Firma, die selbst gar keine Dubai-Schokolade verkauft. Die MBG International Premium Brands GmbH importiert einen Habibi-Riegel aus Dubai und wollte ihre Marke schützen – offenbar mit Erfolg.
Das Fazit: Vorsicht vor Schoko-Reisen ohne Visum
Während die Richter Klarheit schaffen wollen, bleibt die Frage: Werden sich Kunden in Zukunft bei jedem Bissen fragen müssen, ob ihre Schokolade wirklich von dem angegebenen Ort stammt? Für Aldi und Co. heißt es jedenfalls erstmal: Schoko-Stopp. Und wer auf echte Dubai-Schokolade nicht verzichten möchte, sollte sich entweder an die Premium-Importeure wenden – oder einen Flug in den Nahen Osten buchen.
Bis dahin bleibt uns nur die Erkenntnis: Wenn der Geschmack auf eine Reise nach Dubai lockt, sollte man vielleicht vorher genau hinschauen, ob die Schokolade auch ein gültiges „Visum“ hat.