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Interview: Was passiert, wenn die DEGAG Insolvenz anmelden muss? – Finanzexperte Thomas Bremer im Gespräch
Dies und Das

Interview: Was passiert, wenn die DEGAG Insolvenz anmelden muss? – Finanzexperte Thomas Bremer im Gespräch

qimono (CC0), Pixabay

Redaktion: Herr Bremer, die DEGAG steht offenbar vor großen finanziellen Herausforderungen. Es wird sogar spekuliert, dass das Unternehmen möglicherweise Insolvenz anmelden muss. Was bedeutet das für die betroffenen Anleger, insbesondere die Inhaber von Genussrechten?

Thomas Bremer: Sollte es tatsächlich zu einer Insolvenz der DEGAG kommen, hätte das gravierende Konsequenzen für alle Beteiligten. Besonders für die Inhaber von Genussrechten ist die Situation kritisch, denn sie stehen im Rang der Gläubiger oft weit unten. Das bedeutet, dass sie erst bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger – wie Banken, Lieferanten oder Mitarbeiter – befriedigt wurden. In den meisten Fällen bleibt für Genussrechtsinhaber am Ende leider nichts übrig.

Redaktion: Warum ist das so? Genussrechte gelten doch oft als lukratives Investment.

Thomas Bremer: Das stimmt, Genussrechte werden häufig als attraktive Anlage beworben, weil sie eine hohe Rendite versprechen. Aber sie sind auch mit hohen Risiken verbunden. Genussrechte sind rechtlich gesehen eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital. Im Insolvenzfall gelten sie als „nachrangige Forderungen“, was bedeutet, dass sie erst nach allen anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet das, dass Genussrechtsinhaber in vielen Fällen leer ausgehen.

Redaktion: Was können die Genussrechtsinhaber in so einer Situation tun, um ihre Position zu verbessern?

Thomas Bremer: Zunächst einmal ist es wichtig, sich frühzeitig zu organisieren. Genussrechtsinhaber sollten sich zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen, um ihre Interessen geschlossen vertreten zu können. Denn im Insolvenzverfahren entscheidet vor allem der Gläubigerausschuss über zentrale Fragen, wie die Fortführung des Unternehmens, die Verwertung der Insolvenzmasse oder mögliche Sanierungspläne. Nur wenn die Genussrechtsinhaber dort vertreten sind, können sie Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen.

Redaktion: Können Sie genauer erklären, welche Rolle der Gläubigerausschuss spielt?

Thomas Bremer: Der Gläubigerausschuss ist eines der wichtigsten Gremien im Insolvenzverfahren. Er wird vom Gericht eingesetzt und besteht aus Vertretern der Gläubigergruppen – meist den größten oder wichtigsten Gläubigern, wie Banken oder institutionellen Investoren. Dieser Ausschuss überwacht die Arbeit des Insolvenzverwalters und hat ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, z. B. ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird. Für die Genussrechtsinhaber ist es deshalb entscheidend, im Gläubigerausschuss eine starke Stimme zu haben. Ohne diese Vertretung könnten ihre Interessen leicht übergangen werden.

Redaktion: Warum ist es Ihrer Meinung nach so wichtig, dass sich Genussrechtsinhaber über eine Interessengemeinschaft zusammenschließen?

Thomas Bremer: Einzelne Genussrechtsinhaber haben im Insolvenzverfahren kaum eine Chance, ihre Forderungen durchzusetzen. Ihre Position ist in der Regel zu schwach, und sie werden schlicht nicht gehört. Eine Interessengemeinschaft bündelt die Kräfte der Betroffenen und schafft Verhandlungsstärke. Gemeinsam können sie zum Beispiel spezialisierte Anwälte engagieren, um ihre Rechte zu vertreten, oder Druck auf den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss ausüben. Außerdem profitieren alle Mitglieder von der Kostenteilung, da die juristische und finanzielle Beratung auf mehrere Schultern verteilt wird.

Redaktion: Welche Szenarien wären Ihrer Meinung nach bei einer Insolvenz der DEGAG denkbar?

Thomas Bremer: Es gibt grundsätzlich drei Hauptszenarien:

  1. Sanierung des Unternehmens: Das Unternehmen könnte durch Restrukturierungen, Einsparungen oder den Verkauf von Vermögenswerten saniert werden. In diesem Fall könnten die Genussrechtsinhaber möglicherweise von einem späteren Erfolg des Unternehmens profitieren, z. B. durch eine Umwandlung ihrer Forderungen in Unternehmensanteile.
  2. Liquidation: Sollte eine Sanierung nicht möglich sein, wird das Vermögen des Unternehmens verkauft und die Erlöse werden an die Gläubiger verteilt. Hier haben die Genussrechtsinhaber aufgrund ihrer nachrangigen Position aber nur geringe Chancen auf eine Rückzahlung.
  3. Verkauf an Investoren: Ein weiteres Szenario wäre der Verkauf des Unternehmens oder von Teilen davon an externe Investoren. Auch hier könnten Genussrechtsinhaber von einem möglichen Verkaufserlös profitieren, wenn sie gut vertreten sind.

Redaktion: Wie bewerten Sie die Informationspolitik der DEGAG in dieser Situation?

Thomas Bremer: Aus meiner Sicht ist die Informationspolitik der DEGAG problematisch. Anleger und Genussrechtsinhaber haben in den letzten Monaten wenig Transparenz über die tatsächliche finanzielle Lage des Unternehmens erhalten. Dieses fehlende Vertrauen erschwert es, Lösungen zu finden, insbesondere wenn das Unternehmen auf neue Investoren oder Kapital angewiesen ist. Eine klare und transparente Kommunikation wäre entscheidend, um Vertrauen zurückzugewinnen.

Redaktion: Gibt es denn überhaupt Hoffnung für die Genussrechtsinhaber?

Thomas Bremer: Es gibt Hoffnung, aber sie hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, wie stark die Genussrechtsinhaber organisiert sind und ob sie es schaffen, eine Stimme im Gläubigerausschuss zu bekommen. Außerdem kommt es darauf an, wie der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss die Zukunft der DEGAG bewerten – ob sie das Unternehmen als sanierungsfähig ansehen oder nicht. Wichtig ist, dass die Genussrechtsinhaber jetzt handeln und ihre Position stärken. Passivität wird ihnen in dieser Situation nicht helfen.

Redaktion: Was wäre Ihr Rat an die betroffenen Anleger?

Thomas Bremer: Mein Rat ist ganz klar: Schließen Sie sich einer Interessengemeinschaft an. Je früher, desto besser. So können Sie Ihre Rechte und Interessen bündeln und sich professionell vertreten lassen. Außerdem sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um genau zu verstehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie vorgehen sollten. Nur durch eine aktive Beteiligung können Genussrechtsinhaber ihre Chancen im Insolvenzverfahren maximieren.

Redaktion: Herr Bremer, vielen Dank für das Gespräch!

Thomas Bremer: Gerne! Ich hoffe, dass die Betroffenen die Situation ernst nehmen und entsprechend handeln, um ihre Interessen zu schützen.

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