Im Insolvenzantragsverfahren der STEUERRAT RHEINGAU Steuerberatungsgesellschaft mbH, ansässig in der Idsteiner Weg 1, 61479 Glashütten, hat das Amtsgericht Königstein im Taunus die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft durch nachteilige Veränderungen weiter beeinträchtigt wird.
Details zum Verfahren
Die STEUERRAT RHEINGAU Steuerberatungsgesellschaft mbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein unter der Nummer HRB 11826 eingetragen. Ziel des Unternehmens ist die steuerliche Beratung und Betreuung von Mandanten in der Region Rheingau.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts vom 10. Januar 2025 wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte (Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main) als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Antragstellerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Schuldner der Antragstellerin wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. - Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Antragstellerin wurden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst eingestellt.
Ziele und weitere Schritte
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und eine genaue Prüfung der finanziellen Lage durchzuführen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird außerdem ermitteln, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Auf Basis dieser Prüfung wird das Amtsgericht entscheiden, ob ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wird.
Auswirkungen für Gläubiger und Mandanten
Gläubiger und Mandanten der STEUERRAT RHEINGAU Steuerberatungsgesellschaft mbH werden darauf hingewiesen, künftig keine Zahlungen mehr direkt an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
LIESER Rechtsanwälte
Biebergasse 2
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069-91501025
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Antragstellerin sowie von Gläubigern, die in ihren Rechten beeinträchtigt sind, mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist zur Einlegung einer Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Amtsgericht Königstein im Taunus
10. Januar 2025