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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Gebr. Niemerg GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Münster hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gebr. Niemerg GmbH & Co. Kommanditgesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme dient dazu, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Hintergrund des Unternehmens

Die Gebr. Niemerg GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in der Everswinkeler Straße 68, 48231 Warendorf. Die Gesellschaft wird von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Niemerg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten. Geschäftsführer der GmbH sind Markus Niemerg und Karl-Heinz Niemerg. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRA 7315 eingetragen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Nolte bestellt, der seine Kanzlei am Servatiiplatz 3 in Münster führt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Sicherung und Erhalt des Vermögens der Schuldnerin
  • Überwachung der finanziellen Transaktionen
  • Einzug von Forderungen und Bankguthaben
  • Prüfung, ob die Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht

Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Sebastian Nolte
Servatiiplatz 3
48143 Münster

Beschränkungen für die Schuldnerin

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten für die Gebr. Niemerg GmbH & Co. KG ab sofort erhebliche Einschränkungen:

  1. Verfügungsbeschränkungen: Über das Vermögen der Schuldnerin kann nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügt werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Forderungen: Außenstände und Bankguthaben der Schuldnerin dürfen ausschließlich vom Insolvenzverwalter verwaltet werden.
  3. Verbot für Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner sind verpflichtet, Leistungen nur noch an den Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Zwangsvollstreckungen

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung eines Arrests oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorerst eingestellt, um das Vermögen des Unternehmens zu schützen.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Münster eingereicht werden.

Kontakt zum Gericht:
Amtsgericht Münster
Am Stadtgraben 10
48143 Münster

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gebr. Niemerg GmbH & Co. KG prüfen und dem Gericht Bericht erstatten. Auf Grundlage dieser Informationen entscheidet das Gericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Amtsgericht Münster
10. Januar 2025

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