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Vorläufige Insolvenzverwaltung für CARO2 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Münster hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der CARO2 GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über eine mögliche Verfahrenseröffnung zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Hintergrund des Verfahrens

Die CARO2 GmbH, mit Sitz Am Markt 6, 48282 Emsdetten, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HRB 10614 eingetragen. Das Unternehmen wird durch seinen Geschäftsführer Christoph Vietmeier vertreten. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten hat die GmbH ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet, um eine geordnete Klärung ihrer wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Lukas Kahl, Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt, bestellt. Dieser übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Kahl ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

  • Telefon:
  • E-Mail:

Anordnung der Verfügungsbeschränkungen

Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der CARO2 GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme umfasst insbesondere:

  • Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner:
    Alle Schuldner der CARO2 GmbH sind aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Einziehung von Forderungen und Verwaltung der Finanzmittel:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Unterbindung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziele der vorläufigen Verwaltung

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine ausreichende Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist und ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt werden kann. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Rechtsmittel und Einsichtnahme

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Münster
Schlossplatz 2
48143 Münster

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster zur Einsichtnahme aus.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden über die Zukunft der CARO2 GmbH entscheiden. Dabei könnte entweder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet oder das Unternehmen im besten Fall durch eine Sanierung gerettet werden. Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der vorläufige Insolvenzverwalter vorschlagen wird, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Amtsgericht Münster – Insolvenzgericht
10. Januar 2025

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