Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Weber Sanierungsteam GmbH, mit Sitz am Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf, hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Gleichzeitig wurden die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Hintergrund des Verfahrens
Die Weber Sanierungsteam GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 100675, wird von ihrem Geschäftsführer Asen Nikolaev Mihaylov vertreten. Das Unternehmen war Gegenstand eines Insolvenzverfahrens, das am 2. Februar 2024 auf Antrag einer Gläubigerin eingeleitet wurde.
Entscheidung des Gerichts
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens stellte das Amtsgericht Düsseldorf fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Weber Sanierungsteam GmbH nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Die im Zuge des Verfahrens am 4. September 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, die den Schutz des Unternehmensvermögens gewährleisten sollten, wurden mit Beschluss vom 9. Januar 2025 aufgehoben. Dazu zählten unter anderem:
- Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis des Unternehmens über seine Vermögenswerte.
- Das Verbot an Drittschuldner, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten.
Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen endet auch die vorläufige Verwaltung des Vermögens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Bedeutung für die Gläubiger
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass keine geordnete Insolvenzabwicklung stattfindet. Die Gläubiger der Weber Sanierungsteam GmbH haben somit keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen oder aus der Insolvenzmasse bedient zu werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 InsO zu. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Düsseldorf einzulegen.
Ausblick
Die Entscheidung markiert das vorläufige Ende der Bemühungen, ein Insolvenzverfahren gegen die Weber Sanierungsteam GmbH zu eröffnen. Da keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu tragen, bleibt offen, welche weiteren rechtlichen Schritte Gläubiger einleiten könnten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht
09. Januar 2025