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Insolvenzverfahren für Pflegedienst Leinestern GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pflegedienst Leinestern GmbH umfassende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet, um die finanziellen Verhältnisse der Pflegeeinrichtung zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Details zur Pflegedienst Leinestern GmbH

Die Pflegedienst Leinestern GmbH, mit Sitz in der Freboldstraße 16, 30455 Hannover, ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 217465 eingetragene Gesellschaft. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Evgeny Levitskiy vertreten, der seinen Wohnsitz in der Stöckener Straße 47, 30419 Hannover, hat. Die Firma ist spezialisiert auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der häuslichen und stationären Pflege.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Manuel Sack bestellt, ein erfahrener Experte auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Seine Kanzlei befindet sich in der Walderseestraße 1, 30163 Hannover, und ist telefonisch unter 0511 22889-0 sowie per Fax unter 0511 22889-222 erreichbar.

Rechtsanwalt Sack wird ab sofort die Vermögensangelegenheiten der Antragstellerin überwachen und ist berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Einziehung von Forderungen und die Entgegennahme von eingehenden Geldern.

Anordnung des Zustimmungsvorbehalts

Das Gericht hat verfügt, dass jegliche Verfügungen der Pflegedienst Leinestern GmbH über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen und die Ansprüche der Gläubiger beeinträchtigt werden. Den Schuldnern der Antragstellerin wurde untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen dürfen Gelder nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter gezahlt werden.

Relevante Maßnahmen und Schutz der Insolvenzmasse

Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ermöglicht es dem Verwalter, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, Gläubigerrechte zu wahren und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.

Der vollständige Beschluss sowie weitere Unterlagen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Pflegedienst Leinestern GmbH sowie weitere Beteiligte haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Hannover (Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover; Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover) einzureichen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung. Auch die Einreichung elektronischer Dokumente ist gemäß den geltenden Regelungen möglich.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Liquidation der Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich wird. Das Verfahren wird nicht nur die Zukunft der Pflegedienst Leinestern GmbH bestimmen, sondern auch Auswirkungen auf die Versorgung von Pflegebedürftigen in der Region Hannover haben.

Amtsgericht Hannover, 10. Januar 2025

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