Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GERCH Bonn Investment GmbH, mit Sitz am Gustav-Gründgens-Platz 1 in Düsseldorf, zwei entscheidende Beschlüsse gefasst. Die Gesellschaft, die unter der Handelsregisternummer HRB 83852 geführt wird und durch ihre Geschäftsführer Christoph Hüttemann und Matthias Düsterdick vertreten ist, hatte am 28. September 2023 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Nun wurde der Antrag am 25. November 2024 mangels Masse abgewiesen.
Sicherungsmaßnahmen aufgehoben
Bereits seit dem 5. Oktober 2023 standen im Rahmen des Insolvenzverfahrens Sicherungsmaßnahmen zur Vermögenssicherung der GERCH Bonn Investment GmbH in Kraft. Diese Maßnahmen sollten verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin unkontrolliert abfließen oder Gläubiger benachteiligt werden.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 25. November 2024 entschieden, die Sicherungsmaßnahmen aufzuheben. Diese Entscheidung deutet darauf hin, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und somit keine Grundlage mehr für die Fortführung dieser Maßnahmen besteht.
Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen
Parallel zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen wurde der am 28. September 2023 eingegangene Insolvenzantrag der GERCH Bonn Investment GmbH ebenfalls am 25. November 2024 abgelehnt. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der fehlenden Masse, die für die Deckung der Verfahrenskosten erforderlich gewesen wäre. Ein Insolvenzantrag wird gemäß § 26 InsO (Insolvenzordnung) abgewiesen, wenn die vorhandenen Mittel der Schuldnerin nicht einmal ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren.
Auswirkungen auf die GERCH Bonn Investment GmbH
Die Ablehnung des Insolvenzantrags sowie die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen markieren einen Wendepunkt für die GERCH Bonn Investment GmbH, die in der Immobilienbranche tätig ist. Mit der Abweisung des Antrags entfällt die Möglichkeit, Gläubiger im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens zu befriedigen. Die Gesellschaft könnte nun in eine ungeregelte Abwicklung übergehen, was häufig erhebliche Unsicherheiten für die Gläubiger mit sich bringt.
Hintergrund des Unternehmens
Die GERCH Bonn Investment GmbH war Teil eines größeren Firmenverbunds, der sich auf Immobilienentwicklungen spezialisiert hatte. Der Insolvenzantrag und die letztendliche Abweisung des Verfahrens mangels Masse werfen Fragen über die finanzielle Lage der Unternehmensgruppe und die Zukunft ihrer Projekte auf.
Gläubiger und weitere Verfahrensbeteiligte können den vollständigen Beschluss sowie weitere Informationen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf einsehen.
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht
25. November 2024