Aktenzeichen: 273 IN 4/25 b
Amtsgericht Braunschweig, Beschluss vom 09.01.2025
Die CF Holding BS GmbH, ansässig in der Mittelweg 7, 38106 Braunschweig, befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Braunschweig hat am 9. Januar 2025 um 14:19 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin erlassen und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel der Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.
Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 209617 eingetragen.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, InsoTreu, bestellt.
Dr. Hamer von Valtier ist eine erfahrene Persönlichkeit im Bereich Insolvenzrecht und wird das Verfahren begleiten, um das Vermögen der CF Holding BS GmbH zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen.
Seine Kanzlei ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
- Adresse: Am Denkmal 5, 38112 Braunschweig
- Telefon: 0531/473-7336
- Fax: 0531/473-7398
- E-Mail: info@insotreu.de
Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbots
Mit dem allgemeinen Verfügungsverbot ist es der CF Holding BS GmbH untersagt, über ihr Vermögen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu verfügen. Diese Maßnahme dient dazu, eine unkontrollierte Schmälerung der Insolvenzmasse zu verhindern und die Rechte der Gläubiger zu wahren.
Gleichzeitig wurde den Schuldnern der CF Holding BS GmbH untersagt, Zahlungen oder andere Leistungen an die Schuldnerin zu erbringen, sofern diese nicht im Einklang mit den Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat folgende zentrale Aufgaben:
- Sicherung des Vermögens: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird Maßnahmen ergreifen, um die Insolvenzmasse zu erhalten und unkontrollierte Verfügungen zu verhindern.
- Prüfung der Vermögensverhältnisse: Es wird geprüft, ob eine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
- Vorbereitung des Hauptverfahrens: Die vorläufige Insolvenzverwaltung bereitet die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.
Rechtsmittelbelehrung
Die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters können von der Schuldnerin oder beteiligten Gläubigern mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist schriftlich bei folgendem Gericht einzureichen:
Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Alternativ kann die Beschwerde auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend ist jedoch, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Braunschweig eingeht.
Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie sollte zudem begründet werden.
Datenschutzhinweis
Informationen zum Datenschutz sowie zu den Rechten der Beteiligten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können auf der Website des Amtsgerichts Braunschweig unter Datenschutz Insolvenz eingesehen werden. Auf Wunsch stellt das Gericht die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung.
Ausblick
Die Anordnung des allgemeinen Verfügungsverbots und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sind erste Schritte in einem geordneten Insolvenzverfahren. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation der CF Holding BS GmbH prüfen und Berichte an das Gericht vorlegen.
Es gibt drei mögliche Szenarien:
- Sanierung: Sollte eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden sein, könnte das Unternehmen restrukturiert und eine Fortführung geprüft werden.
- Liquidation: Falls eine Sanierung nicht möglich ist, wird der Insolvenzverwalter die Vermögenswerte verkaufen, um die Gläubiger zu befriedigen.
- Ablehnung der Verfahrenseröffnung: Wenn die Masse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt werden.
Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der CF Holding BS GmbH. Der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig schafft die Grundlage für eine transparente und rechtssichere Abwicklung des Verfahrens.
Amtsgericht Braunschweig – Insolvenzgericht
09.01.2025