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Staatsanwaltschaft Dresden
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Blast UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet
Vorläufige Insolvenzverwaltung für die FISCHER resources GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Blast UG (haftungsbeschränkt) eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 625 IN 455/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Blast UG (haftungsbeschränkt), ansässig am Bahnhofsplatz 2, 63906 Erlenbach, hat das Amtsgericht Aschaffenburg Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin beschlossen. Diese Maßnahmen sollen eine mögliche nachteilige Veränderung des Vermögens der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verhindern.

Eckdaten zur Schuldnerin

Die Blast UG (haftungsbeschränkt) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 14117 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt bei Natalja Kondrashev. Das Unternehmen hatte mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die eine Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens notwendig machten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedrich Elsholz bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg.

Kontaktinformationen:

Anordnung des Gerichts

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat am 08. Januar 2025 um 14:00 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Einziehung von Außenständen:
    Die Einziehung von Forderungen gegenüber Drittschuldnern unterliegt ebenfalls dem Zustimmungsvorbehalt.
  3. Drittschuldneranweisung:
    Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Vermögenswerte der Blast UG zu sichern und zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Er ist berechtigt, ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.

Hinweis zur Einsichtnahme

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg zur Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten aus.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung.

Beschwerdeeinreichung:

  • Ort: Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
  • Form: Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter www.justiz.de.

Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht
08. Januar 2025

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