Aktenzeichen: 625 IN 455/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Blast UG (haftungsbeschränkt), ansässig am Bahnhofsplatz 2, 63906 Erlenbach, hat das Amtsgericht Aschaffenburg Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin beschlossen. Diese Maßnahmen sollen eine mögliche nachteilige Veränderung des Vermögens der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verhindern.
Eckdaten zur Schuldnerin
Die Blast UG (haftungsbeschränkt) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 14117 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt bei Natalja Kondrashev. Das Unternehmen hatte mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die eine Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens notwendig machten.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedrich Elsholz bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg.
Kontaktinformationen:
- Telefon: +49 (6021) 4376060
- Telefax: +49 (6021) 4376066
- E-Mail: info@eb-legal.com
Anordnung des Gerichts
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat am 08. Januar 2025 um 14:00 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:
- Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Außenständen:
Die Einziehung von Forderungen gegenüber Drittschuldnern unterliegt ebenfalls dem Zustimmungsvorbehalt. - Drittschuldneranweisung:
Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Vermögenswerte der Blast UG zu sichern und zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Er ist berechtigt, ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
Hinweis zur Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg zur Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten aus.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung.
Beschwerdeeinreichung:
- Ort: Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
- Form: Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen
Rechtsmittel können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig. Detaillierte Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter www.justiz.de.
Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht
08. Januar 2025