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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die APEX Invest GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 8669/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der APEX Invest GmbH, ansässig in der Lassenstraße 11 – 15, 14193 Berlin, wichtige Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Schuldnerin wird durch die beiden Geschäftsführer Pirmin Gellner und Arthur Reiter vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 257666 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen

Am 08. Januar 2025 um 10:00 Uhr wurden zur Verhinderung nachteiliger Vermögensveränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag umfassende Maßnahmen angeordnet. Diese umfassen:

  1. Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen: Sämtliche Zwangsvollstreckungen, einstweilige Verfügungen oder Arreste gegen die Schuldnerin werden ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden ebenfalls vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Kanzleisitz: Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Dr. Gehde ist ab sofort für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin zuständig.
  3. Zustimmungsvorbehalt: Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihre Vermögenswerte wurde stark eingeschränkt. Jegliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich der Einziehung von Forderungen, sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Hintergrund der Maßnahmen

Die Anordnung dieser Maßnahmen durch das Gericht dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und eine faire und geregelte Insolvenzabwicklung zu gewährleisten. Durch den Zustimmungsvorbehalt wird verhindert, dass Vermögenswerte unrechtmäßig veräußert oder Gläubiger bevorzugt werden. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll sicherstellen, dass alle Schritte transparent und im Sinne der Gläubiger durchgeführt werden.

Hinweis zur Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften elektronisch veröffentlicht. Die Veröffentlichung bleibt bis mindestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens verfügbar (§ 3 Abs. 1 InsOBekV). Sollten keine weiteren Schritte im Verfahren erfolgen, wird die Anordnung spätestens sechs Monate nach ihrer Aufhebung gelöscht.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzureichen. Eine Einreichung als elektronisches Dokument ist ebenfalls möglich. Weitere Details zu den Voraussetzungen und Übermittlungswegen sind der Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen.

Mit der Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde als vorläufigen Insolvenzverwalter wird das Verfahren nun in geordnete Bahnen geleitet. Ob letztlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von der weiteren Prüfung der Vermögenslage der Schuldnerin durch den vorläufigen Verwalter ab.

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