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Bayrak Technik GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung erweitert

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 15 IN 195/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Bayrak Technik GmbH, mit Sitz in Am Buchholz 4, 31547 Rehburg-Loccum, hat das Amtsgericht Syke eine wegweisende Entscheidung getroffen.

Zusätzliche Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten

Bereits seit dem 21. November 2024 befindet sich die Gesellschaft unter vorläufiger Eigenverwaltung. Nun wurde diese Maßnahme erweitert: Gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO ist die Bayrak Technik GmbH nun befugt, im Rahmen der Eigenverwaltung Masseverbindlichkeiten zu begründen. Diese Entscheidung ermöglicht es der Gesellschaft, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die im Interesse der Gläubiger stehen und zur Sicherung der Insolvenzmasse beitragen.

Unternehmensleitung unter Verantwortung der Geschäftsführer

Die Bayrak Technik GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 211098 eingetragen ist, wird von den Geschäftsführern Ömer Lüfti Özdogan und Arif Özer geleitet. Diese behalten im Rahmen der Eigenverwaltung weiterhin die Kontrolle über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, jedoch unter gerichtlicher Aufsicht und mit der Verpflichtung, im Sinne der Gläubiger zu handeln.

Einblick in den Beschluss

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Syke hinterlegt und kann dort von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Ziel der Maßnahme

Mit der Erweiterung der vorläufigen Eigenverwaltung sollen Sanierungsmaßnahmen unterstützt und die Grundlage für eine nachhaltige Restrukturierung des Unternehmens geschaffen werden. Die Fähigkeit, Masseverbindlichkeiten einzugehen, gibt der Bayrak Technik GmbH die nötige Flexibilität, um ihren laufenden Betrieb fortzusetzen, Gläubiger zufrieden zu stellen und möglicherweise neue Investitionen zu sichern.Das Verfahren bleibt spannend, da sich nun zeigen wird, ob die Maßnahmen ausreichend sind, um das Unternehmen in eine wirtschaftlich stabile Zukunft zu führen. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die Entwicklungen genau beobachten.

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