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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die LGS Reitplatzbau GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 49 IN 74/24

Das Amtsgericht Kleve hat am 06. Januar 2025, um 13:41 Uhr, im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der LGS Reitplatzbau GmbH, mit Sitz in der Hellenthalstraße 5, 47661 Issum, wesentliche Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8885 eingetragen ist und durch ihren Geschäftsführer Herrn Goran Garic, wohnhaft Hellenthalstraße 7, 47661 Issum, vertreten wird, hat sich auf den Bau von Reitplätzen spezialisiert.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Natascha Habura, mit Kanzleisitz in der Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf, bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen, Gläubigerinteressen zu schützen und eine geordnete Abwicklung sicherzustellen.

Zentrale Maßnahmen, die im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen wurden:

  1. Beschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
    Verfügungen der LGS Reitplatzbau GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Unternehmenswerte und der Kontrolle über die Vermögenslage (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Den Schuldnern der LGS Reitplatzbau GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Hintergrund und Ausblick:

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt in diesem Verfahren. Ziel ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird in den kommenden Wochen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens prüfen und die Interessen der Gläubiger wahren.

Für die LGS Reitplatzbau GmbH, die sich auf den Bau von Reitplätzen spezialisiert hat, bedeutet dies eine entscheidende Phase, die sowohl Chancen zur Restrukturierung als auch Risiken birgt. Der Ausgang des Verfahrens wird von der weiteren Entwicklung und der Zusammenarbeit aller Beteiligten abhängen.

Amtsgericht Kleve
06. Januar 2025

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