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Insolvenzantrag der CENTRUM Investment GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 501 IN 110/23

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag der CENTRUM Investment GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, durch Beschluss vom 06. Januar 2025 abgelehnt. Die Begründung: Das Unternehmen verfügt über keine ausreichenden Vermögenswerte, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Verfahrenseröffnung, der am 05. Juli 2023 von der Schuldnerin gestellt und am 06. Juli 2023 bei Gericht eingegangen war, wurde daher mangels Masse abgewiesen.

Die CENTRUM Investment GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79793 eingetragen ist, wurde von ihrem Geschäftsführer Herrn Uwe Reppegather vertreten. Mit diesem Beschluss endet das Verfahren, ohne dass eine geregelte Abwicklung der Unternehmensverbindlichkeiten im Rahmen des Insolvenzrechts erfolgen kann.

Hintergründe und Auswirkungen

Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse stellt das wirtschaftliche Aus eines Unternehmens dar. Sie bedeutet, dass nicht einmal die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Für Gläubiger ist dies ein schwerer Schlag, da sie keine Möglichkeit haben, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen.

Mit der Abweisung verliert die CENTRUM Investment GmbH die Chance, ihre finanziellen Schwierigkeiten durch eine geordnete Insolvenz zu regulieren. Das Unternehmen steht nun vor der Herausforderung, die verbleibenden Vermögenswerte außerhalb eines geregelten Verfahrens zu verwerten oder endgültig aufzugeben.

Einsichtnahme in den Beschluss

Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsichtnahme bereit. Betroffene Gläubiger und weitere Beteiligte können dort die Unterlagen einsehen, um sich über die Entscheidung zu informieren.

Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann die Schuldnerin oder jede betroffene Partei sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einzureichen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis.

Zukunftsaussichten

Die Abweisung des Insolvenzantrags markiert das Ende des formalen Insolvenzverfahrens für die CENTRUM Investment GmbH. Es bleibt abzuwarten, welche Schritte das Unternehmen und sein Geschäftsführer nun einleiten werden, um die verbleibenden Verpflichtungen zu regeln oder das Unternehmen endgültig abzuwickeln.

Die Entscheidung zeigt einmal mehr die Bedeutung einer frühzeitigen finanziellen Planung und Krisenbewältigung, um Unternehmen vor einem solchen Ausgang zu bewahren. Für die betroffenen Gläubiger dürfte die Situation zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, da keine geregelte Verwertung der Unternehmenswerte mehr erfolgen kann.

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