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Vorläufige Insolvenzverwaltung der Metallbau Karlshausen GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 1/25 – Amtsgericht Bitburg

Am 06. Januar 2025 um 12:50 Uhr hat das Amtsgericht Bitburg im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Metallbau Karlshausen GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin sowie ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet.

Details zum Unternehmen

Die Metallbau Karlshausen GmbH, mit Sitz in der Auf dem Garten 45, 54673 Karlshausen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter der Nummer HRA 31636 eingetragen.

Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Werner Troes, wohnhaft in Zur Alten Post 1, 54673 Karlshausen, vertreten.

Beschlüsse des Gerichts

1. Allgemeines Verfügungsverbot:

Der Schuldnerin ist jegliche Verfügung über ihr Vermögen untersagt. Alle Verfügungen der Metallbau Karlshausen GmbH sind unwirksam, sofern sie nicht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt werden.

2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Alexander Jüchser von Lieser Rechtsanwälte bestellt.

  • Adresse: Zuckerbergstraße 1a, 54290 Trier
  • Telefon: 0651/1708424
  • Fax: 0651/1708425
  • E-Mail: trier@lieser-rechtsanwälte.de

Dr. Jüchser übernimmt die Verantwortung für die Sicherung des Vermögens und die Überwachung der finanziellen Aktivitäten der Metallbau Karlshausen GmbH.

3. Einschränkungen und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Kontrolle über Verfügungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin zu genehmigen oder abzulehnen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einzug von Außenständen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse:
    Er soll die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin bewerten, um dem Gericht eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu liefern.

4. Aufforderung an Drittschuldner:

Die Schuldner der Metallbau Karlshausen GmbH (z. B. Kunden mit offenen Forderungen) werden aufgefordert, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Alexander Jüchser übernimmt als vorläufiger Insolvenzverwalter die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und die Überwachung aller finanziellen und geschäftlichen Aktivitäten. Zu seinen Aufgaben zählen:

  1. Sicherung und Erhalt der Insolvenzmasse:
    • Verhinderung von Vermögensabflüssen oder nachteiligen Veränderungen.
  2. Prüfung der Eröffnungsgründe:
    • Bewertung, ob ein Insolvenzgrund (z. B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt.
    • Prüfung, ob die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt.
  3. Verwaltung der Finanzen:
    • Überwachung der Bankkonten der Schuldnerin.
    • Einzug von Forderungen und Verwaltung eingehender Gelder.
  4. Berichtspflichten:
    • Erstellung eines Gutachtens zur wirtschaftlichen Lage der Metallbau Karlshausen GmbH.
    • Empfehlung an das Gericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte.

Rechtsmittelbelehrung

Wer kann Beschwerde einlegen?

  • Die Schuldnerin selbst kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
  • Gläubiger können Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Hauptinsolvenzverfahrens (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung [EU] 2015/848) anzweifeln möchten.

Frist:

  • Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses eingelegt werden.
  • Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen ab Veröffentlichung.

Einreichung:

  • Amtsgericht Bitburg
    Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg

Wie ist die Beschwerde einzureichen?

  • Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts.
  • Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und von der beschwerdeführenden Partei unterzeichnet sein.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bitburg eingesehen werden.

Hinweise für Gläubiger und Geschäftspartner

  • Zahlungen:
    Gläubiger und Geschäftspartner werden ausdrücklich aufgefordert, keine Zahlungen mehr direkt an die Metallbau Karlshausen GmbH zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  • Kontaktaufnahme:
    Für Fragen und Informationen steht der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Alexander Jüchser als Ansprechpartner zur Verfügung.

Aktenzeichen: 9 IN 1/25
Amtsgericht Bitburg, 06.01.2025

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