Aktenzeichen: 7a IN 67/24 – Amtsgericht Wittlich
Das Amtsgericht Wittlich hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saltisept GmbH, ansässig in Kölner Straße 1, 54578 Walsdorf, einen Beschluss gefasst: Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen. Mit dieser Entscheidung vom 03. Januar 2025 wurden auch sämtliche zuvor getroffenen Maßnahmen, einschließlich der Verfügungsbeschränkungen und der Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 6. August 2024, aufgehoben.
Hintergrund der Entscheidung
Die Saltisept GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 45207 eingetragen ist, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Matthias Eichhorn. Im August 2024 wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, woraufhin das Gericht die vorläufige Verwaltung und entsprechende Verfügungsbeschränkungen angeordnet hatte.
Nach eingehender Prüfung wurde nun festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung (§ 26 Abs. 1 InsO) wird in solchen Fällen der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen.
Rechtsfolgen der Entscheidung
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags treten die folgenden Rechtsfolgen ein:
Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen:
Die Saltisept GmbH kann wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Die zuvor bestellten Maßnahmen, wie etwa die Kontrolle durch eine vorläufige Insolvenzverwaltung, sind nicht mehr gültig.
Einstellung des Verfahrens:
Da das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde, entfallen weitere rechtliche Schritte, die in einem regulären Insolvenzverfahren üblich wären.
Gläubiger bleiben unbefriedigt:
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass die vorhandene Vermögensmasse der Saltisept GmbH nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken oder Gläubigerforderungen zu befriedigen. Gläubiger können nun keine Ansprüche mehr über das Insolvenzverfahren geltend machen.
Einsicht des Beschlusses
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich eingesehen werden. Weitere Informationen hierzu können direkt bei der Geschäftsstelle erfragt werden.
Datenschutzhinweise
Das Amtsgericht Wittlich weist darauf hin, dass die Datenschutzerklärung gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den entsprechenden Datenschutzgesetzen auf der Website des Gerichts unter www.agwil.justiz.rlp.de verfügbar ist. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch in Papierform angefordert werden.
Amtsgericht Wittlich, 03.01.2025
Aktenzeichen: 7a IN 67/24
Diese Entscheidung markiert das Ende eines erfolglosen Insolvenzantragsverfahrens, das weder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens noch eine Befriedigung der Gläubiger ermöglicht.