Aktenzeichen 504 IN 211/24
Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Verfahren über den Antrag der Hengstebeck Consulting UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Entscheidung getroffen: Der Antrag, der am 30.09.2024 bei Gericht einging und von der Schuldnerin am 26.09.2024 gestellt wurde, wurde mit Beschluss vom 29.12.2024 mangels Masse abgewiesen.
Die Hengstebeck Consulting UG, mit Sitz in der Claire-Waldoff-Straße 48, 40789 Monheim am Rhein, wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Helmut Hengstebeck vertreten, der ebenfalls unter derselben Adresse ansässig ist.
Hintergrund des Beschlusses
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dieser Beschluss ist nicht nur ein Hinweis auf die prekäre finanzielle Situation des Unternehmens, sondern führt auch dazu, dass den Gläubigern der Weg zu einer geordneten Befriedigung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens versperrt bleibt.
Konsequenzen für die Beteiligten
Für die Hengstebeck Consulting UG bedeutet die Entscheidung faktisch das Ende ihrer Geschäftstätigkeit. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren stehen der Schuldnerin keine rechtlichen Instrumente zur Schuldenregulierung zur Verfügung, und Gläubiger müssen individuelle Wege zur Durchsetzung ihrer Forderungen finden. Dies erschwert sowohl eine mögliche Restrukturierung des Unternehmens als auch die Chancen der Gläubiger, ihre offenen Ansprüche geltend zu machen.
Keine Rechtsbehelfsbelehrung angegeben
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf enthält keine explizite Rechtsbehelfsbelehrung. In vergleichbaren Fällen besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Sollte ein Rechtsmittel angestrebt werden, empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Rechtsbeistand, um die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten zu prüfen.
Fazit
Mit der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet das Verfahren über die Hengstebeck Consulting UG, ohne dass eine geordnete Abwicklung oder Sanierung möglich ist. Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung einer rechtzeitigen finanziellen Planung und Liquiditätssicherung, um derartige Situationen zu vermeiden.
Amtsgericht Düsseldorf, 29.12.2024