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Vorläufige Sachwaltung bei SELO Fensterbau GmbH aufgehoben – Eröffnungsverfahren geht voran

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 b IN 447/24 Ft
Datum: 02.01.2025

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Erläuterung des Verfahrens

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SELO Fensterbau GmbH, ansässig in der Carl-Zeiss-Straße 14, 67227 Frankenthal (Pfalz), HRB 22104, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Eisenträger, hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – Insolvenzgericht – einen wichtigen Beschluss gefasst.

Verfahrensbeteiligte:

  • Antragstellerin: SELO Fensterbau GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt von der Kanzlei Schiebe & Kollegen, Mannheim.
  • Sachverständiger und vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Mannheim.

Beschluss im Detail

Unter der Leitung eines Richters am Amtsgericht wurde beschlossen, dass der Vorbehalt der einstweiligen vorläufigen Sachwaltung nach § 270b Abs. 1 Satz 2 InsO, der im Beschluss vom 19.12.2024 wegen behebbarer Mängel im Eröffnungsantrag ausgesprochen wurde, aufgehoben wird.

Die Antragstellerin hat die vom Gericht gerügten Beanstandungen gemäß Ziffer 2 des Beschlusses vom 19.12.2024 fristgerecht behoben. Damit wurden die Voraussetzungen zur Fortsetzung des Verfahrens geschaffen.

Ausblick

Mit diesem Beschluss rückt die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens näher. Die Arbeit des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Andreas Hendriock, wird dabei weiterhin eine zentrale Rolle spielen, um die finanziellen und organisatorischen Gegebenheiten der SELO Fensterbau GmbH zu prüfen.

Richter am Amtsgericht

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