Verfahren 340 IN 2/25 (361)
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 02. Januar 2025 entschieden, die vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270a Abs. 1 InsO für die Forum Hotel Villa Heine GmbH anzuordnen. Das Unternehmen, mit Sitz in der Großen Ringstraße, 38820 Halberstadt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 114836 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Silke Erdmann-Nitsch vertreten.
Über die Forum Hotel Villa Heine GmbH
Die Forum Hotel Villa Heine GmbH betreibt eine Übernachtungseinrichtung und Restauration und ist auf die Durchführung gesellschaftlicher Veranstaltungen aller Art spezialisiert. Das Unternehmen ist eine etablierte Größe in der Region und bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Hotellerie und Gastronomie.
Bestellung eines vorläufigen Sachwalters
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland bestellt.
- Adresse: Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg
- Telefon: 0391/6286260
- Fax: 0391/6286266
- E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de
- Internet: www.insolvenzverwaltungen.de
Der Sachwalter übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftlichen Aktivitäten der Schuldnerin zu überwachen und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Rechte der Antragstellerin während der Eigenverwaltung
Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung behält die Forum Hotel Villa Heine GmbH die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über ihr Vermögen. Dies geschieht jedoch unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters. Ziel der Eigenverwaltung ist es, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten selbst zu bewältigen, während die Rechte der Gläubiger geschützt werden.
Hintergrund der vorläufigen Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen, die in eine finanzielle Krise geraten sind, die Möglichkeit, sich selbst zu sanieren, ohne die vollständige Kontrolle über ihre Geschäfte zu verlieren. Der Sachwalter agiert dabei als neutrale Aufsichtsperson und sorgt dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und keine Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Gläubiger erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Antragstellerin oder den Gläubigern angefochten werden, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.
- Frist: Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.
- Einreichungsort: Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung (das frühere Ereignis ist maßgeblich).
- Form: Die Beschwerde kann schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Weitere Details zu den Anforderungen an elektronische Einreichungen finden sich unter www.justiz.de.
Ausblick:
Mit der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung erhält die Forum Hotel Villa Heine GmbH die Möglichkeit, ihren Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und eine nachhaltige Lösung für ihre finanziellen Probleme zu finden. Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich von der Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Sachwalter und den Gläubigern ab. Ziel ist es, das Unternehmen wirtschaftlich zu sanieren und gleichzeitig die Ansprüche der Gläubiger zu berücksichtigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 340 IN 2/25 (361) geführt. Gläubiger und Beteiligte sollten den Fortgang des Verfahrens genau verfolgen.