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Insolvenzeröffnungsverfahren: Fliesen- & Natursteinwelt Knetsch UG – Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 45 IN 75/24
Gericht: Amtsgericht Mönchengladbach
Datum der Entscheidung: 03. Januar 2025

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Fliesen- & Natursteinwelt Knetsch UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz In Ellinghoven 3, 41844 Wegberg, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung wurde am 03. Januar 2025 um 10:30 Uhr getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche Nachteile für Gläubiger zu vermeiden.

Details zur Schuldnerin

Die Fliesen- & Natursteinwelt Knetsch UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 20961, ist ein Unternehmen, das sich auf die Verarbeitung und den Handel von Fliesen und Natursteinen spezialisiert hat. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Knetsch gesetzlich vertreten.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin hat das Gericht folgende Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Kluth, mit Kanzleisitz in der Damaschkestraße 30, 41238 Mönchengladbach, bestellt.

Beschränkung der Verfügungsgewalt:
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin ohne Zustimmung veräußert oder verwendet werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden angewiesen, sämtliche Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.

Hintergrund der Entscheidung

Die Fliesen- & Natursteinwelt Knetsch UG sieht sich offenbar finanziellen Schwierigkeiten gegenüber, die eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erforderlich machen könnten. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass keine Vermögenswerte verschoben oder Gläubiger benachteiligt werden, während eine umfassende Prüfung der Vermögenslage des Unternehmens stattfindet.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. David Kluth, ist nun dafür zuständig, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und einen Bericht vorzulegen. Zu seinen Aufgaben gehören:

Sicherstellung und Verwaltung der Vermögenswerte der Schuldnerin,
Überprüfung von Gläubigerforderungen,
Einleitung von Maßnahmen zur Fortführung oder geordneten Abwicklung des Unternehmens.

Ausblick auf das Verfahren

Das Amtsgericht Mönchengladbach wird auf Grundlage des Berichts des vorläufigen Insolvenzverwalters über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Bis dahin bleibt die Verfügungsgewalt der Schuldnerin eingeschränkt, und alle Gläubiger sowie Drittschuldner sind an die oben genannten Anordnungen gebunden.

Amtsgericht Mönchengladbach
03. Januar 2025

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