Aktenzeichen: 1508 IN 12317/24
Gericht: Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Datum der Entscheidung: 03. Januar 2025
Das Amtsgericht München hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der M.a.n.z. GmbH, mit Sitz in der Landsberger Straße 404, 81241 München, die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Entscheidung wurde am 03. Januar 2025 um 08:00 Uhr getroffen und dient dem Schutz des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen.
Details zur Schuldnerin
Die M.a.n.z. GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 175829, ist ein Unternehmen mit Sitz in München. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hulm vertreten. Rechtsbeistand erhält die Schuldnerin durch die rp law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Rennbahnstraße 72 – 74, 60528 Frankfurt.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:
Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, mit Kanzleisitz in der Prinzregentenstraße 78, 81675 München, bestellt. Dr. Zarzitzky wird ab sofort alle Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens überwachen und die Interessen der Gläubiger wahren.
Kontaktinformationen des Insolvenzverwalters:
Telefon: +49(89) 28 788 10
Telefax: +49(89) 28 788 129
E-Mail: alexander.zarzitzky@anchor.eu
Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Die Maßnahme wurde gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, um das Vermögen vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Hintergrund der Entscheidung
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde durch die Schuldnerin selbst gestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, während eine Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtlage durchgeführt wird. Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung soll gewährleisten, dass Vermögenswerte nicht unrechtmäßig veräußert oder Gläubigerinteressen beeinträchtigt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese muss schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Pacellistraße 5, 80333 München, erfolgen.
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung der Entscheidung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Frist beginnt mit dem zuerst eingetretenen Ereignis.
Besonderheiten der elektronischen Kommunikation:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Details zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden sich in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sowie auf der Website www.justiz.de.
Ausblick auf das Verfahren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Vermögenslage der Schuldnerin prüfen und einen Bericht erstellen, der Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist. Bis dahin bleibt die Verfügungsgewalt der Schuldnerin eingeschränkt, um Gläubigerinteressen zu schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung zu ermöglichen.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht
03. Januar 2025