Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für QST Technischer Industrie Service GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Bericht zum Insolvenzverfahren der QST Technischer Industrie Service GmbH

Am 2. Januar 2025 um 08:57 Uhr hat das Amtsgericht Tübingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der QST Technischer Industrie Service GmbH, Storlachstraße 1, 72760 Reutlingen, angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation vorzunehmen.

Die Schuldnerin, vertreten durch ihre Geschäftsführer Georg Graz und Andreas Müller, ist unter der Handelsregisternummer HRB 746789 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, bestellt.

  • Telefon: 0741 175400
  • Telefax: 0741 1754020

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die finanziellen Verhältnisse zu prüfen und festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Untersagung von Zwangsvollstreckungen:
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen, werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Eingeschränkte Verfügungsgewalt:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies umfasst insbesondere auch die Einziehung von Außenständen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Verfügungsverbot über Bankkonten:
    Der Schuldnerin wird untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der auch zur Einrichtung von Sonderkonten gemäß aktueller Rechtsprechung berechtigt ist.
  4. Pflichten der Schuldnerin:
    Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Geschäftsbücher und -unterlagen zu gewähren und alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
  5. Pflichten Dritter:
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 InsO).
  6. Überprüfung der Vermögenslage:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen, die künftige Insolvenzmasse zu sichern und zu klären, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt. Außerdem wird er eine Einschätzung über die Fortführungsaussichten des Unternehmens abgeben.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu schützen, während gleichzeitig geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zudem bewerten, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist und eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tübingen kann die Schuldnerin oder ein anderer Verfahrensbeteiligter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
  • Einreichungsort: Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und Übermittlungswege entspricht.

Einschätzung und Ausblick:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung deutet auf eine ernste wirtschaftliche Lage der QST Technischer Industrie Service GmbH hin. Die nächsten Schritte hängen von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Sollte dieser ausreichende Insolvenzmasse feststellen und die Eröffnungsvoraussetzungen bejahen, könnte ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Möglichkeit einer Sanierung und Fortführung des Unternehmens bleibt zu prüfen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 435/24 geführt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Der Energieoptimierer GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Coavent GmbH angeordnet