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Vorläufige Insolvenzverwaltung für PL Projekt GmbH – Sicherung des Vermögens und Vorbereitung weiterer Maßnahmen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren 53a IN 124/24

Am 02. Januar 2025 um 12:20 Uhr hat das Amtsgericht Lübeck die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PL Projekt GmbH, Fackenburger Allee 50, 23554 Lübeck, angeordnet. Mit dieser Maßnahme sollen die Vermögenswerte des Unternehmens geschützt und die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens geschaffen werden.

Die PL Projekt GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRB 24050 HL eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Philipp Lappöhn vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Schaumann bestellt.

Adresse: Marlistraße 13, 23566 Lübeck
Telefon mobil: 0170 5593487
Telefon: 0451 7907515
Telefax: 0451 7907516

Rechtsanwalt Schaumann wird die Aufgabe übernehmen, die Vermögenslage des Unternehmens zu prüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Vermögensveränderungen eintreten.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden durch das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der PL Projekt GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin einzuziehen. Außerdem wurde er befugt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen und zu verwalten.

Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme von unbeweglichem Vermögen – wurden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bevorrechtigte Gläubiger gemäß §§ 850d Abs. 1, 850f Abs. 2 ZPO sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern sie ihre Rechte geltend machen.

Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient mehreren zentralen Zielen:

Sicherung der Vermögenswerte:
Der vorläufige Insolvenzverwalter stellt sicher, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und keine unkontrollierten Vermögensveränderungen stattfinden.

Prüfung der Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren:
Es wird geprüft, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt und ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.

Bewertung der Fortführungsmöglichkeiten:
Der Insolvenzverwalter wird prüfen, ob der Geschäftsbetrieb der PL Projekt GmbH fortgeführt werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig ist.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübeck können die Schuldnerin sowie andere Verfahrensbeteiligte das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen.

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses. Maßgeblich ist das früheste Ereignis (§ 9 InsO).
Einreichungsort: Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Alternativ ist eine elektronische Einreichung möglich, sofern diese den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege entspricht.

Ausblick und Bedeutung:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im wirtschaftlichen Fortbestand der PL Projekt GmbH. In den nächsten Wochen wird Rechtsanwalt Marc Schaumann eine umfassende Prüfung der Vermögensverhältnisse durchführen und entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Gleichzeitig wird geklärt, ob es Perspektiven für eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens gibt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 53a IN 124/24 geführt.

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