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Vorläufige Insolvenzverwaltung für BPN Magdalenenstraße GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Verfahren 56 IN 379/24

Das Amtsgericht Flensburg hat am 02. Januar 2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BPN Magdalenenstraße GmbH & Co. KG, Fördepromenade 14, 24944 Flensburg, angeordnet. Damit wird das Vermögen der Schuldnerin unter gerichtliche Aufsicht gestellt, um eine geordnete Klärung der wirtschaftlichen Lage und des weiteren Vorgehens zu ermöglichen.

Die Schuldnerin wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Bauplan Nord Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten. Deren Geschäftsführer ist Herr Torsten Koch. Im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg ist die Schuldnerin unter der Nummer HRA 9534 eingetragen.

Die Rechtsanwälte der dtl DanTaxLegal Berufsausübungsgesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten mbH, Am Oxer 7, 24955 Harrislee, fungieren als Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. iur. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.

Telefon: 040 432080-0
Telefax: 040 432080-400

Dr. Doebert ist damit beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.

Anordnung der Sicherungsmaßnahmen:
Zur Sicherung des Vermögens und zur Vorbereitung des möglichen Insolvenzverfahrens wurden durch das Gericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

Eingeschränkte Verfügungsgewalt der Schuldnerin:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über Außenstände und andere Vermögenswerte der Schuldnerin.

Schutz vor Gläubigermaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest oder einstweiligen Verfügungen – wurden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen. Insbesondere wird festgestellt:

Ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken,
Ob ein Eröffnungsgrund vorliegt (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung),
Ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder eine Abwicklung notwendig wird.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg steht der Schuldnerin sowie anderen Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das früheste Ereignis.
Einreichungsort: Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich, sofern sie den Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege entspricht.

Ausblick und Bedeutung der Entscheidung:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen kritischen Punkt in der wirtschaftlichen Lage der BPN Magdalenenstraße GmbH & Co. KG. Mit der Überwachung durch Rechtsanwalt Dr. Doebert sollen unkontrollierte Vermögensveränderungen verhindert und die Insolvenzmasse gesichert werden. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Perspektiven für die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens bestehen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 56 IN 379/24 geführt.

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