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Vorläufiges Veräußerungsverbot für L & L Mobility UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 205/24

Das Amtsgericht Koblenz hat am 22. Dezember 2024 um 11:08 Uhr im Rahmen des Antrags auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der L & L Mobility UG (haftungsbeschränkt) ein allgemeines Veräußerungsverbot angeordnet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und soll verhindern, dass das Vermögen des Unternehmens ohne gerichtliche Kontrolle beeinträchtigt wird.


Hintergrund und Details

Die L & L Mobility UG, mit Sitz Am Gewerbepark 24, 56332 Waldesch, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 28803 eingetragen. Als Geschäftsführer der Schuldnerin fungiert Jens Blum, wohnhaft in Ringstraße 6, 56332 Dieblich.

Die gerichtliche Maßnahme umfasst das Verbot, Vermögenswerte des Unternehmens zu veräußern oder anderweitig über sie zu verfügen. Ebenso umfasst es die Einziehung von Außenständen. Diese Regelung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens.


Ziele des Veräußerungsverbots

Das Veräußerungsverbot stellt sicher, dass keine Vermögensgegenstände ohne Genehmigung veräußert oder belastet werden. Dies ermöglicht eine transparente und ordnungsgemäße Verwaltung des Unternehmensvermögens im Interesse der Gläubiger.

Die Maßnahme soll insbesondere gewährleisten:

  1. Sicherung der Insolvenzmasse:
    Der Zugriff auf Vermögenswerte wird eingeschränkt, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
  2. Schutz der Gläubigerinteressen:
    Vermögenswerte werden vor ungenehmigten Verfügungen geschützt.
  3. Vorbereitung des Insolvenzverfahrens:
    Das Verbot schafft die Grundlage für eine faire und umfassende Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens.

Weitere Schritte im Verfahren

Das Amtsgericht Koblenz wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage der L & L Mobility UG prüfen, um zu entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Gläubiger werden in dieser Zeit über das weitere Vorgehen informiert.


Rechtsmittel und Einsichtnahme

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, den vollständigen Beschluss sowie weitere Details des Verfahrens in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz einzusehen. Das Veräußerungsverbot gilt mit sofortiger Wirkung und bleibt bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag bestehen.


Mit dieser Maßnahme leitet das Gericht einen wichtigen Schritt ein, um die Vermögenswerte der L & L Mobility UG zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

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