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Erweiterte Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter der SwissCommerce Germany GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 248/24

Das Amtsgericht Gießen hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der SwissCommerce Germany GmbH, mit Sitz in der Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen, am 28. Dezember 2024 einen weiteren Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 8237 eingetragen ist und durch den Geschäftsführer Alexander Trampisch vertreten wird, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.


Erweiterte Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zusätzlich zur bereits am 10. Dezember 2024 angeordneten vorläufigen Verwaltung wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Einzelermächtigung erteilt. Diese Befugnis erlaubt es dem Verwalter, bestimmte Handlungen für die Insolvenzmasse selbstständig vorzunehmen, ohne weitere Zustimmung des Gerichts oder der Schuldnerin.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und den Schutz der Gläubigerinteressen zu gewährleisten. Der Beschluss enthält keine Angaben zur konkreten Art der Einzelermächtigungen, diese können jedoch weitreichende administrative, finanzielle oder operative Entscheidungen betreffen.


Einsichtnahme des Beschlusses

Der vollständige Beschluss, einschließlich der detaillierten Regelungen zur Einzelermächtigung, kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht sowohl der Antragstellerin als auch den Gläubigern die Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde offen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, einzulegen.

  • Fristbeginn:
    Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist nach zwei weiteren Tagen. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
  • Erfordernisse der Beschwerde:
    Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Protokollierung in der Geschäftsstelle eines Gerichts eingereicht werden. Sie muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie eine Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.

Hintergrund und Bedeutung

Mit der Erteilung der Einzelermächtigung stärkt das Gericht die Handlungsfähigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters. Diese Maßnahme deutet darauf hin, dass rasches und entschlossenes Handeln notwendig ist, um die Vermögenswerte der SwissCommerce Germany GmbH zu sichern und mögliche Gläubigerausfälle zu minimieren.

Der vorläufige Insolvenzverwalter trägt somit eine entscheidende Verantwortung in der Vorbereitung und Verwaltung des weiteren Verfahrensverlaufs. Gläubiger sollten sich zeitnah über ihre Rechte informieren und die bereitgestellten Möglichkeiten zur Forderungsanmeldung nutzen.

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