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Vorläufige Insolvenzverwaltung für VAF Pfaffelhuber GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36v IN 8541/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VAF Pfaffelhuber GmbH, mit Sitz Jägerstraße 34, 10117 Berlin, und Postanschrift Blasiusgasse 9, 97070 Würzburg, am 27. Dezember 2024 um 12:20 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 1818 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Katrin Pfaffelhuber vertreten. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Versicherungen, Altersversorgungssysteme und Finanzmarktanalysen, mit besonderem Fokus auf die betriebliche Altersversorgung.


Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern, hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Einstellung der Zwangsvollstreckung
    Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Pariser Platz 4 A, 10117 Berlin, bestellt. Er ist beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen.
  3. Verfügungsbeschränkung
    Verfügungen über Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Schuldnerin ist insbesondere daran gehindert, Bankguthaben oder Außenstände selbst einzuziehen.
  4. Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt:

    • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
    • eingehende Gelder entgegenzunehmen,
    • Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen und zu verwalten.
      Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.
  5. Zahlungsverbot an die Schuldnerin
    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  6. Zugang zu Geschäftsräumen
    Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in Geschäftsbücher und -papiere verlangen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und den Bestand der Insolvenzmasse zu bewahren. Zudem prüft er, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.


Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung setzt das Amtsgericht Charlottenburg einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der VAF Pfaffelhuber GmbH. Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Verwaltung des Vermögens, während das Insolvenzgericht die weiteren Schritte im Verfahren prüft. Gläubiger und Interessierte können weitere Informationen in der Geschäftsstelle des Gerichts einholen.

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