Amtsgericht Rottweil, Aktenzeichen: 8 IN 170/24
Am 23. Dezember 2024, um 15:45 Uhr, hat das Amtsgericht Rottweil im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Textile Branding GmbH, mit Sitz im Geisäckerweg 3, 72160 Horb, vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Lars Trautwein vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 756858 eingetragen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden nach den §§ 21 und 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
- Zwangsvollstreckungen untersagt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler aus Rottweil bestellt, der unter folgender Adresse erreichbar ist:
- Adresse: Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Telefon: 0741 175400
- Fax: 0741 1754020
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Hattler übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Textile Branding GmbH zu sichern und zu überwachen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Zu seinen Befugnissen zählen:
- Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
- Verwaltung der Bankkonten und Einziehung von Außenständen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Forderungen geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Eröffnung von Sonderkonten im Namen der Schuldnerin oder in seinem Namen als Insolvenzverwalter gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofes.
Zusätzlich ist Dr. Hattler berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Unterlagen zur Sicherung der Insolvenzmasse herauszuverlangen.
Auswirkungen der Maßnahmen
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht das Unternehmen unter strenger Kontrolle, um eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern. Gläubiger dürfen Zahlungen nicht mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern sind verpflichtet, diese ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Für die Textile Branding GmbH bedeutet dies, dass der Geschäftsbetrieb fortgesetzt werden kann, jedoch unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser wird sicherstellen, dass keine Vermögenswerte abfließen und die Insolvenzmasse für die Gläubiger gesichert bleibt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses bzw. mit dessen Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form eingereicht werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen, wie eine qualifizierte elektronische Signatur, erfüllt. Eine Einreichung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig.
Ausblick
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und klären, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist. Diese Phase des Verfahrens ist entscheidend für die weitere Zukunft der Textile Branding GmbH und wird maßgeblich beeinflussen, ob eine Rettung oder die endgültige Liquidation des Unternehmens angestrebt wird.
Amtsgericht Rottweil, 23.12.2024