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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Esposto Solar UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 7 IN 157/24

Das Amtsgericht Mayen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Esposto Solar UG, mit Sitz Polcher Str. 2, 56299 Ochtendung, am 23. Dezember 2024 um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 26957 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Salvatore Esposto vertreten.

Maßnahmen zur vorläufigen Verwaltung des Vermögens

Gemäß dem Beschluss des Gerichts sind Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, bestellt. Er ist erreichbar unter:

Telefon: 0261/89969930
Fax: 0261/899699359
E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com

Hinweis an Drittschuldner

Den Schuldnern der Antragstellerin wird gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO untersagt, Zahlungen direkt an die Esposto Solar UG zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin oder, bei Vorliegen entsprechender Gründe, durch die Gläubiger mittels einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen, einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Eine Begründung der Beschwerde ist empfehlenswert. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Mayen eingeht.

Zusammenfassung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Mayen Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Esposto Solar UG zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verantwortung für die Vermögensüberwachung und koordiniert notwendige Schritte, um die Gläubigerinteressen zu wahren. Weitere Informationen können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen eingesehen werden.

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