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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Elektro Sundermann GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 71 IN 1023/24

Das Amtsgericht Münster hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Elektro Sundermann GmbH, mit Sitz Adolf-Meyer-Straße 24, 48653 Coesfeld, am 27. Dezember 2024 um 10:20 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter der Nummer HRB 16780 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Hendrik Sundermann vertreten.

Die Elektro Sundermann GmbH ist im Geschäftszweig der Durchführung von Elektroarbeiten aller Art sowie im Handel mit Elektrogeräten tätig.

Maßnahmen zur vorläufigen Verwaltung

Gemäß den Vorschriften der §§ 21, 22 InsO wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen, bestellt.

Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung der Zwangsvollstreckung:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder die Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Ausgenommen hiervon sind unbewegliche Gegenstände.

Ziel der Maßnahmen

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die Interessen der Gläubiger zu wahren und nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Zusammenfassung

Mit der Bestellung von Betriebswirt Ulrich Zerrath als vorläufiger Insolvenzverwalter und der Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin sind Maßnahmen getroffen worden, um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen. Gläubiger und andere Beteiligte können weitere Informationen beim Amtsgericht Münster einsehen.

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