Amtsgericht Meldorf, Aktenzeichen: 60 IN 47/24
Am 23. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Meldorf im Insolvenzantragsverfahren der Biogas Linden GmbH & Co. KG die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die in der Nachtkoppeln 1a, 25791 Linden ansässig ist und sich auf den Betrieb von Biogasanlagen spezialisiert hat, wird durch die Biogas Linden Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Die Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind Tim Blohm und Thies Köster. Eingetragen ist die Biogas Linden GmbH & Co. KG im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRA 5765 PI.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Im Rahmen des Beschlusses wurde der Rechtsanwalt Simon Boës, Krohnstieg 43, 22415 Hamburg, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Sicherung des Vermögens der Schuldnerin, um eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern und die Grundlage für ein mögliches Insolvenzverfahren zu schaffen.
Mit der Anordnung wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verfügungsbeschränkungen: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
- Stabilisierung: Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt wird (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, die finanzielle Lage der Biogas Linden GmbH & Co. KG zu prüfen und eine Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter Simon Boës wird in den kommenden Wochen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens detailliert analysieren und die Interessen der Gläubiger wahren.
Für die Geschäftspartner der Biogas Linden GmbH & Co. KG bedeutet dies, dass Forderungen oder Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der Anweisungen des Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Meldorf, Domstraße 1, 25704 Meldorf einzureichen. Für elektronische Rechtsmittel gelten besondere Anforderungen, wie die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Ausblick
Die Zukunft der Biogas Linden GmbH & Co. KG hängt nun von den Erkenntnissen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab. Es bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Biogasbranche, die unter Schwankungen im Energiemarkt und steigenden Betriebskosten leidet, steht vor großen Herausforderungen. Mitarbeiter, Geschäftspartner und Gläubiger beobachten die Entwicklung mit großem Interesse.
Amtsgericht Meldorf, 23.12.2024