Aktenzeichen: 162 IN 312/24
Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Alfa Industries GmbH, mit Sitz Dümmerweg 202, 45772 Marl, am 27. Dezember 2024 um 14:21 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 15044 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Udo Wolfsdorff vertreten. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Industrie- und Kraftwerksmontagen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie gewerbliche Arbeitsvermittlung.
Anordnung des Gerichts
Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:
- Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin
- Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstraße 68, 45768 Marl, bestellt.
- Sie ist ermächtigt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu verwalten und weitere Schritte zur Klärung der wirtschaftlichen Lage einzuleiten.
- Verfügungsbeschränkung für die Schuldnerin
- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zahlungsverbot für Drittschuldner
- Drittschuldnern der Schuldnerin ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben
- Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, gegen die Schuldnerin werden untersagt, ausgenommen sind unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Ziele der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu schützen und eine geordnete Klärung der Vermögenslage zu ermöglichen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Darüber hinaus dient die vorläufige Insolvenzverwaltung dazu, potenzielle Gläubigerinteressen zu wahren und eine transparente Weiterführung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Fazit
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Alfa Industries GmbH markiert einen entscheidenden Schritt im laufenden Verfahren. Mit Rechtsanwältin Tanja Kreimer übernimmt eine erfahrene Verwalterin die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung der Insolvenzmasse. Gläubiger und weitere Interessierte können weitere Informationen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen einholen.