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Vorläufige Insolvenzverwaltung für HW Wärmetechnik Westerwald GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 105/24


Schritt in die Restrukturierung: Insolvenzverfahren angeordnet

Das Amtsgericht Betzdorf hat am 20. Dezember 2024, um 13:40 Uhr, im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HW Wärmetechnik Westerwald GmbH, mit Sitz in der Industriestraße 83, 57518 Betzdorf, bedeutende Maßnahmen beschlossen. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte sowie die Klärung der wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens.


Hintergrund zur Antragstellerin

Die HW Wärmetechnik Westerwald GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 28888, wird von den Geschäftsführern Alan Wyn Hughes aus Mittelhof und Christian Wagener aus Helmeroth vertreten. Das Unternehmen ist im Bereich der Wärmetechnik tätig und hatte wirtschaftliche Schwierigkeiten, die zur Beantragung des Insolvenzverfahrens führten.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller (Molzbergstraße 1, 57518 Betzdorf) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Dr. Ortmüller ist unter der Telefonnummer 02741-93400 und per Fax unter 02741-934033 erreichbar.

Der Insolvenzverwalter ist mit der Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin beauftragt. Seine Aufgaben umfassen:

  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Klärung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  • Sicherung der Vermögenswerte: Sicherstellung, dass keine nachteiligen Veränderungen am Schuldnervermögen vorgenommen werden.
  • Vorbereitung des Insolvenzverfahrens: Erarbeitung einer Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Anordnung eines Verfügungsverbots

Das Gericht hat entschieden, dass Verfügungen der HW Wärmetechnik Westerwald GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse.

Darüber hinaus sind alle Schuldner der Antragstellerin aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Weitere Maßnahmen

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Antragstellerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.


Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Betzdorf eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig hierfür ist das Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.


Ausblick

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Amtsgericht Betzdorf einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der HW Wärmetechnik Westerwald GmbH unternommen. Die nächsten Schritte umfassen die Prüfung der Vermögensverhältnisse und die Klärung der Frage, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist.

Amtsgericht Betzdorf
Beschlussdatum: 20. Dezember 2024
Aktenzeichen: 11 IN 105/24

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