Amtsgericht Eutin, Aktenzeichen: 51 IN 178/24
Am 23. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eutin im Rahmen des Insolvenzantrags der Metallbau Holstein GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, ansässig in der Porschestraße 2, 23738 Lensahn, und geführt durch die Geschäftsführer Maik Bartz, Thore Hagelstein und Eva Mednis, steht vor einer ungewissen Zukunft. Eingetragen ist die Firma im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 17521 HL.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Der Beschluss dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Ute Nitschke, mit Sitz in Lorentzendamm 19, 24103 Kiel, bestellt. Sie ist erreichbar unter:
- Telefon: 0431 31911-0
- Telefax: 0431 31911-11
Ab sofort können Verfügungen der Metallbau Holstein GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtlich wirksam vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Dazu zählt auch die Einziehung von Außenständen, die nun unter der Kontrolle der Insolvenzverwalterin steht.
Bedeutung der Entscheidung
Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung soll die finanziellen und operativen Grundlagen des Unternehmens stabilisieren, um entweder eine Restrukturierung oder die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte im Sinne der Gläubiger zu ermöglichen. Die Metallbau Holstein GmbH, die sich auf hochwertige Metallbau-Lösungen spezialisiert hat, steht damit unter intensiver Aufsicht.
Die nächsten Schritte umfassen die Prüfung der Vermögenslage und die Entscheidung, ob ein Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird. Dieser Prozess wird maßgeblich darüber entscheiden, ob das Unternehmen in irgendeiner Form fortbestehen kann oder ob eine Liquidation unvermeidbar ist.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Eutin, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin, Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Rechtsmittel können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden, wobei bestimmte formelle Anforderungen – wie eine qualifizierte elektronische Signatur bei elektronischen Dokumenten – eingehalten werden müssen.
Ausblick
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt für die Metallbau Holstein GmbH. Die bestellte Insolvenzverwalterin wird nun klären, ob eine Rettung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden die kommenden Wochen mit Spannung beobachten, da die Entscheidungen in dieser Phase weitreichende Auswirkungen auf ihre Ansprüche und die Zukunft des Unternehmens haben können.
Amtsgericht Eutin, 23.12.2024