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Schlüsselfertig in die Insolvenz: WBCon GmbH unter vorläufiger Verwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67h IN 387/24


Insolvenzverfahren eingeleitet: WBCon GmbH in der Krise

Am 20. Dezember 2024 um 12:03 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der WBCon GmbH eröffnet. Die Gesellschaft, ansässig in der Rathausstraße 9, 20095 Hamburg, war bisher im Bauwesen tätig und spezialisiert auf die Erstellung schlüsselfertiger Objekte sowie Dienstleistungen im Bereich der Baulogistik.

Die WBCon GmbH wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 165508 geführt und durch ihre Geschäftsführer Klaus Georg Praller, Sabine Hupe, Alexander Hielscher, Torsten Heiko Lietz und Thomas Stüwe vertreten.


Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Das Gericht hat zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung weiterer finanzieller Nachteile die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist die WBCon GmbH nicht mehr befugt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen.


Zentrale Maßnahmen im Überblick

  1. Beschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der WBCon GmbH über ihre Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen:
    Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der WBCon GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Einschränkung von Drittschuldnern:
    Den Schuldnern der WBCon GmbH wird untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Diese sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
  4. Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die WBCon GmbH, mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen, werden ausgesetzt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig einzustellen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung für die Zukunft der WBCon GmbH

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Situation der WBCon GmbH zu analysieren und die weitere Vorgehensweise zu planen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und die Möglichkeiten einer Fortführung oder einer geordneten Abwicklung bewerten.

Die WBCon GmbH war bislang ein zuverlässiger Partner im Bereich des schlüsselfertigen Bauens und der Baulogistik. Ob das Unternehmen durch Restrukturierungsmaßnahmen gerettet werden kann, wird die Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zeigen.


Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Datum: 20.12.2024

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