Veröffentlichungsdatum: 20. Dezember 2024
Kategorie: Sanktion
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 476.000 Euro gegen die Schelhammer Capital Bank AG verhängt. Als Gesamtrechtsnachfolgerin der CAPITAL BANK – GRAWE GRUPPE AG trägt die Schelhammer Capital Bank AG die Verantwortung für Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG), die im Umgang mit einer Hochrisikokundin aufgedeckt wurden.
Hintergrund der Sanktion
Die FMA stellte fest, dass die CAPITAL BANK – GRAWE GRUPPE AG gravierende Defizite bei der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufwies. Im Mittelpunkt des Falles steht eine Hochrisikokundin, deren wirtschaftlicher Eigentümer nicht ordnungsgemäß festgestellt und überprüft wurde.
Konkret hat die Bank keine ausreichenden Maßnahmen unternommen, um die Eigentums- und Kontrollstruktur der Kundin zu verstehen. Ohne diese essenziellen Schritte konnte die Bank nicht sicherstellen, tatsächlich zu wissen, wer der wirtschaftliche Eigentümer ist – eine elementare Anforderung im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Strafe
Die verhängte Zusatzstrafe von 476.000 Euro spiegelt die Schwere des Verstoßes wider. Sie unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Finanzinstitute ihre gesetzlichen Verpflichtungen ernst nehmen und ihre internen Kontrollsysteme insbesondere im Umgang mit Hochrisikokunden effektiv umsetzen.
Die FMA betonte, dass Finanzinstitute eine entscheidende Rolle im internationalen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spielen. Die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer ist dabei von zentraler Bedeutung, insbesondere bei Hochrisikokunden, die potenziell ein erhöhtes Missbrauchsrisiko darstellen.
Rechtslage und Ausblick
Das Straferkenntnis ist derzeit nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Bank Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Dennoch sendet die FMA mit dieser Maßnahme ein klares Signal an die gesamte Finanzbranche: Nachlässigkeit bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten wird nicht toleriert.
Diese Sanktion ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörde wachsam bleibt und entschlossen handelt, wenn Verstöße gegen geltende Gesetze festgestellt werden.
Fazit
Die Entscheidung der FMA verdeutlicht, wie entscheidend eine konsequente Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Bankensektor ist. Finanzinstitute tragen eine enorme Verantwortung, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen. Fälle wie dieser zeigen, dass Nachlässigkeiten hohe finanzielle und reputative Konsequenzen haben können – und dass die Aufsichtsbehörden nicht zögern, hart durchzugreifen.
Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA)